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23.4032 · Motion · 2023-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Energiestrategie 2050 mit den aktuellen Erkenntnissen abzugleichen und wo notwendig zu revidieren. Dabei sind alle gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen vorzunehmen, um die Stromversorgung der Schweiz kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen. Der Bundesrat hat dabei die erwartete Nachfrage, die begrenzten Importmöglichkeiten, das inländische Ausbau- und Effizienzpotenzial, den sicheren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke und die Klimaziele zu berücksichtigen. Zudem hat er auf ein Stromabkommen mit der EU hinzuarbeiten.

Begründung

Seit der Annahme der Energiestrategie im Jahr 2017 haben sich grundlegende Annahmen als nicht zutreffend herausgestellt. Der massive zusätzliche Strombedarf wurde negiert und die Sparmassnahmen deutlich überschätzt. Um das im Juni vom Volk beschlossene Netto-Null-Ziel der Klimapolitik bis 2050 zu erreichen, ist eine umfassende Elektrifizierung notwendig. Studien gehen von einem zusätzlichen Strombedarf von rund 50 TWh bis 2050 aus.

Die Herausforderung liegt in der Winterstromlücke. Im vergangenen Winter mussten 7,8 TWh Strom importiert werden, was rund einem Viertel der Winternachfrage entspricht. Der Stromimport ist politisch beschränkt. Auch unsere Nachbarländer werden im Winter deutlich mehr Strom benötigen, um ihre Ziele zu erreichen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wasser-, Windkraftkraftanlagen oder Geothermieanlagen kommt zu langsam voran.

Durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung werden die Netze zusätzlich belastet und müssen ausgebaut und den technologischen Anforderungen angepasst werden. Die geplanten Gaskraftwerke, solange sie nicht mit erneuerbaren Gasen betrieben werden, torpedieren die Klimaziele und erhöhen die Abhängigkeit von autokratischen Staaten.

Zusätzlich müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sich Investitionen in die Sicherheit der bestehenden Kernkraftwerke lohnen, damit diese möglichst lange sicher betrieben werden können. Nur so gewinnt die Schweiz Zeit für die Planung und den Bau neuer Grosskraftwerke.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat und Parlament haben die Energiestrategie 2050 bereits mit verschiedenen Vorlagen weiterentwickelt. Dazu gehört zunächst das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass»), mit dem Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vorgenommen wurden. Das Gesetz soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen, die Energieeffizienz verbessern und die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter verstärken. Das Parlament hat dem Gesetz in der Herbstsession 2023 klar zugestimmt, es soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten. Weiter hat das Parlament Vereinfachungen bei der Bewilligung von grossen Photovoltaik- und Windenergieanlagen beschlossen. Ergänzend dazu hat der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Energiegesetzes («Beschleunigungserlass»; 23.051) überwiesen, welche die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien straffen und beschleunigen soll. Aufgrund des erhöhten Risikos für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz im Winter 2022/23 hat der Bundesrat zudem die Winterreserveverordnung in Kraft gesetzt. Diese regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen. Die Winterreserveverordnung und damit auch die darauf basierenden Stromreserven sind bis Ende 2026 befristet. Sie sollen nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die Vernehmlassung für die notwendigen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen eröffnet. Weiter ist auch die Kooperation mit Europa zu vertiefen, um die Stromversorgungssicherheit zu stärken. Im Bereich Netze wurden 2019 im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Optimierung und die erforderliche Entwicklung der Stromnetze verbessert (Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze). Eine wichtige Grundlage für die Stromnetzplanung bildet der energiewirtschaftliche Szenariorahmen 2030/2040, den der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Zudem wird der Bundesrat voraussichtlich 2024 für eine Vorlage zur Beschleunigung des Netzausbaus die Vernehmlassung eröffnen.Zusätzlich strebt der Bundesrat ein Stomabkommen mit der EU an. Ein solches würde den Zugang der Schweiz zum EU-Strombinnenmarkt regeln sowie Risiken von ungeplanten Stromflüssen reduzieren und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Fortschritte der Energiestrategie werden gemäss Artikel 55 ff. des Energiegesetzes regelmässig überprüft. Alle fünf Jahre nimmt der Bundesrat in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung vor. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird der Bundesrat dem Parlament zusätzliche Massnahmen beantragen. Die erste fünfjährliche Berichterstattung hat der Bundesrat im Dezember 2022 verabschiedet (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik und Geodaten > Monitoring Energiestrategie 2050). Die in der Motion geforderte Revision der gesetzlichen Grundlagen zur Weiterentwicklung der Energiestrategie hat das Parlament also insbesondere mit dem Mantelerlass bereits vorgenommen. Dabei wurden die in der Motion erwähnten neuen Herausforderungen berücksichtigt. Weitere Vorlagen zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Beschleunigung der Verfahren sind im Parlament hängig oder in Vorbereitung. Im Weiteren werden die Energieperspektiven, die Grundlage für die langfristige Schweizer Energie- und Klimapolitik, zu gegebener Zeit aktualisiert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.