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23.408 · Parlamentarische Initiative · 2023-03-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Geschäftsreglements des Nationalrats (GRN) sei in Artikel 25 dahingehend zu ergänzen, dass ein Parlamentarier während einer Legislatur höchstens 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse einreichen darf. Von dieser Beschränkung nicht betroffen sind Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen.

Begründung

Die ständig steigende Flut von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten belastet den Nationalrat in unverantwortlichem Masse. Gemäss bundesrätlicher Antwort auf die Interpellation 07.3176 von Peter Spuhler vom 22. März 2007 kostete damals die Beantwortung und Behandlung eines Vorstosses im Durchschnitt 6120 Franken. Im Jahr 2021 wurden 1897 Vorstösse eingereicht, womit die Kosten von deren Beantwortung heute weit über 12 Millionen Franken liegen. Eine Kontingentierung pro Ratsmitglied auf 32 Vorstösse (was im Durchschnitt 2 pro ordentliche Session bedeutet) bringt dank mengenmässiger Beschränkung zweifellos auch eine qualitative Verbesserung und senkt die Kosten. Dutzende von Motionen und Postulaten werden pro Session abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt werden konnten. Fragen der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen sollen der Beschränkung nicht unterliegen, weil sie vergleichsweise geringe Kostenfolgen auslösen. Ebenfalls sollen die Fraktionsvorstösse nicht beschränkt werden, weil diese in der Regel übergeordnete politische Anliegen aufnehmen und darum grösseres Gewicht haben.

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