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Physisches und psychisches Wohlergehen der Schüler und Schülerinnen in der Volksschule fördern und Lernerfolge langfristig sichern. Für eine Evaluierung der Unterrichtszeiten

23.4200 · Postulat · 2023-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Länge sowie die Aufteilung der Ferientage für Schülerinnen und Schüler der Volksschule ist historisch und weniger durch pädagogisch-wissenschaftliche Überlegungen begründet. Die Ferienzeit pro Jahr schwankt je nach Kanton zwischen 13 und 15 Wochen pro Jahr. Der Kanton Tessin hat beispielsweise 10 Wochen Sommerferien, viele Kantone haben 5 Wochen. Die schulfreie Zeit inklusive der Ferien spielt eine essenzielle Rolle bei der Erholungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Generell fehlen in Bezug auf die Unterrichtszeiten grundlegende Erkenntnisse, an welchen sich die Kantone orientieren können. Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass scheinbare Zielkonflikte existieren, welchen es aktuell an wissenschaftlicher Evidenz fehlt. Beispielsweise wird über zunehmenden psychischen Druck der Kinder, erhöhter Bedarf an Freizeit und gleichzeitig sinkende Schulleistungen berichtet.

Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, mit einen Bericht eine Standortbestimmung über die folgenden Grundsatzfragen zu erarbeiten und diese jeweils mittels Umfragen mit den wichtigsten Stakeholdern (z.B. Schul-, Lehrer-, Elternvertreter, Kantonalvertreter sowie Fachorganisationen) zu untermauern:

  1. Wie ordnet der Bundesrat die aktuellen Ferien und Unterrichtszeiten der zu Unterrichtenden in einem gesamtheitlichen Kontext (Erholungsfähigkeit der SchülerInnen, Lernerfolge, Zielkonflikte verschiedener Stakeholder) ein?

  2. Welches sind die Faktoren, welche die Leistungsfähigkeit der zu Unterrichtenden positiv oder negativ beinträchtigen? Wie schätzt der Bundesrat diese Faktoren anhand eines Beispielkantons ein?

  3. Ist eine Verkürzung der Schulferien mit gleichzeitiger Verkürzung der Schulzeiten an den Unterrichtstagen aus gesamtheitlicher Sicht im Sinne der zu Unterrichtenden sinnvoll? Falls ja, welches Modell könnte als Ausgangspunkt gewählt werden?

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auf interkantonaler Ebene legt das Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die obligatorische Schule (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Rechtssammlung > Schulkoordination) in Artikel 2 ein Minimum von 38 Schulwochen pro Jahr fest, und der Bund regelt gemäss Artikel 62 Absatz 5 der Bundesverfassung den Beginn des Schuljahres. Abgesehen von diesem gemeinsamen Rahmen entscheiden die Kantone, die für die obligatorische Schule zuständig sind, auch eigenständig über die Ferien und den Schulrhythmus (Woche, freie Tage oder Halbtage, tägliche Stundenpläne). Teilweise räumen die Kantone den Gemeinden bei der Planung einen Handlungsspielraum ein, um örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen (touristische Regionen, lokale Feste, Länge der Schulwege usw.). 2. und 3. Der Bund ist nicht zuständig und verfügt nicht über die Mittel, um die Faktoren für die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule zu beurteilen. Im Rahmen des Bildungsmonitorings werden die vielen verschiedenen Faktoren, die sich auf die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auswirken, analysiert und zuhanden der zuständigen Behörden zusammengefasst. Der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) in Auftrag gegebene «Bildungsbericht Schweiz 2023» (www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht) geht kurz auf das Thema der jährlichen Unterrichtszeit ein (S. 64). Er zeigt auf, inwieweit die kantonalen Unterschiede bei der Anzahl Schulwochen und jene bei der Lektionsdauer die kantonalen Abweichungen vom gesamtschweizerischen Durchschnitt der jährlichen Unterrichtszeit erklären. Auf kantonaler Ebene beschäftigt sich auch die EDK als Plattform für den Wissensaustausch zwischen den Kantonen mit solchen Fragen. Die Pädagogischen Hochschulen und verschiedene Forschungsinstitute an den Universitäten liefern wertvolle Informationen zu den Schulrhythmen (betreffend Planung des Schuljahres, Verteilung von Arbeits- und Erholungszeit, Biorhythmen der Kinder, Bedürfnissen für Freizeitaktivitäten usw.). Die Forschungsergebnisse werden von den Kantonen bei der schulischen Weiterentwicklung berücksichtigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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