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23.7310 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Was tut der Bundesrat konkret, um die Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen, die den Untergang der Credit Suisse zu verantworten haben, ausfindig zu machen und schnellstmöglich zur Rechenschaft zu ziehen?

- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bundesrat und wie gedenkt er diese einzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. April 2023 zum Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 23.3439, "Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse", ausgeführt hat, teilt er das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS führten, gründlich aufzuarbeiten sind. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, dem Parlament die im Postulat beantragte Auslegeordnung innert Jahresfrist vorzulegen. Der Bund ist im Übrigen weder Aktionär noch Gläubiger der Credit Suisse und daher nicht zur Verantwortlichkeitsklage nach geltendem Schweizer Aktienrecht legitimiert. Das EFD steht diesbezüglich in Kontakt mit bundesnahen institutionellen Anlegern, die Aktien der Credit Suisse halten. Es beabsichtigt ferner, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, welches die konkreten Prozesschancen und -risiken von Verantwortlichkeitsklagen darlegen soll. Schliesslich sei bemerkt, dass mit Verfügung des EFD vom 23. Mai 2023 die noch nicht ausbezahlten variablen Vergütungen der obersten Führungsebene der Credit Suisse gestrichen wurden und die Credit Suisse zugleich angewiesen wurde, die Rückforderung variabler Vergütungen von Konzernleitungsmitgliedern zu prüfen und Bericht zu erstatten, Dies betrifft allerdings nicht die Mitglieder des Verwaltungsrats, da diese keine variablen Vergütungen erhalten.