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23.7560 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Immer wieder werde ich mit dem Umstand konfrontiert, dass Krisgsvertriebene aus der Ukraine in den letzten Jahren entweder gar keinen Wohnsitz in der Ukaine hatten oder Drittstaatenangehörige mit einem gekauften ukrainischen Pass in der Schweiz den Schutzstatus S beantragen.

- Weiss das SEM von diesm Umstand?

- Was tut es gegen diesen Missstand?

Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Ukraine geflüchtete Personen erhalten vorübergehenden Schutz in der Schweiz, wenn sie am 24. Februar 2022 ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten und die weiteren Voraussetzungen für die vorübergehende Schutzgewährung gemäss Asylgesetz und Praxis erfüllen. In Einzelfällen wird der Lebensmittelpunkt in der Ukraine auch dann bejaht, wenn ukrainische Staatsangehörige am 24. Februar 2022 im Ausland gewohnt haben, etwa im Fall von Internatsschülerinnen und -schülern, deren Kernfamilie in der Ukraine lebt.

Das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Schutzgesuch – und damit auch die Voraussetzung des bei Kriegsausbruch in der Ukraine gelegenen Lebensmittelpunktes – sorgfältig gestützt auf die im Rahmen eines schriftlichen Fragebogens und allenfalls einer mündlichen Befragung übermittelten Angaben sowie gestützt auf die eingereichten Beweismittel.

Eingereichte ukrainische Reisepässe werden – wie bei Asylsuchenden – auf ihre Echtheit überprüft. Dabei stellt das SEM keine signifikante Anzahl an Fälschungen fest.