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23.7910 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zwei Tochtergesellschaften der Post – KLARA und ePost – bieten einen Scanning-Service (z.B. ePost Scanning Service) an und stehen damit in Konkurrenz zu privaten Unternehmen.
1. Ist es aufgrund der Monopolstellung der Post zwingend, dass ein Kunde, der die Post umleiten will, diesen Auftrag letztendlich der Post erteilt?
2. Weshalb kostet dieser Service, wenn ein anderer Anbieter das Scanning anbietet?
Beim Bezug des Services direkt bei Klara oder ePost ist es gratis!

Stellungnahme des Bundesrates

Monopolsendungen (d.h. Briefe bis 50 Gramm) müssen der Post zur Beförderung übergeben werden. Die Umleitung dieser Sendungen – wie auch von Sendungen ausserhalb des Monopols, welche der Post übergeben werden – an einen Scanning Dienst für die vom Empfänger gewünschte elektronische Briefzustellung erfolgt durch die Post.Für die elektronische Briefzustellung gibt es verschiedene Angebote auf dem Markt. Alle Anbieter, sei es die Post-Tochter KLARA oder Drittanbieter, müssen der Post für die Umleitung den gleichen Preis bezahlen. Die Umleitung einer Sendung – im Hinblick auf die elektronische Zustellung – ist damit weder bei KLARA noch bei einem Drittanbieter gratis. Weil KLARA für die Umleitung und weitere Dienste wie das Scanning einen Pauschalpreis verrechnet, ist für die Kundschaft der Preis nur für die Umleitung nicht ersichtlich. Von einem Gratis-Angebot kann jedenfalls nicht gesprochen werden.