Abkommen mit Liechtenstein und anderen Nachbarländern zu Geldspielen
24.1009 · Anfrage · 2024-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat ein Abkommen entworfen, damit Daten von gesperrten Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich zwischen der Schweiz und Liechtenstein ausgetauscht werden.
1. Gibt es ähnliche Abkommen mit anderen Nachbarländern?
2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass solche Vereinbarungen auch mit weiteren Nachbarländern wünschenswert wären?
3. Wie fortgeschritten sind allenfalls diese Bemühungen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nein, es gibt noch keine ähnlichen Abkommen mit anderen Nachbarländern. Liechtenstein und die Schweiz nehmen mit dem Abschluss dieses Abkommens eine Vorreiterrolle ein. Auch innerhalb der EU gibt es noch keine vergleichbare Regelung.2. und 3. Der Bundesrat schliesst weitere bilaterale Abkommen nicht aus. Zurzeit wären die Voraussetzungen für diese, insbesondere in Anbetracht des jetzigen Stands der Geldspielregelungen in den restlichen Nachbarstaaten, noch nicht gegeben (vgl. auch die Antwort des Bundesrates zur Frage 24.7217 «Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich»). In Österreich fehlt beispielsweise eine betreiberübergreifende Sperrdatenbank, in Frankreich steht die Selbstsperre im Vordergrund und in Italien ist das Sperrregister auf Online-Spiele beschränkt. In Deutschland schlossen die Bundesländer 2021 den Glücksspielstaatsvertrag ab; zahlreiche Umsetzungsfragen sind deshalb noch offen. Die Verhältnisse im Spielbankenbereich in Liechtenstein unterscheiden sich zudem von denen anderer Nachbarländer. Aktuell gibt es in Liechtenstein 7 Casinos, die von der Schweiz aus in sehr kurzer Zeit erreichbar sind. Insbesondere aber ist die Ausgestaltung der Geldspielgesetze und Sperregister der Schweiz und Liechtensteins nahezu identisch. Für beide ist das Ziel des Sozialschutzes zentral. Ein Austausch der Daten gesperrter Personen ist daher rechtlich und praktisch leicht umsetzbar.