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Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag und Assistenzbeitrag. Anzahl Kinder und Jugendliche

24.1010 · Anfrage · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, nach Möglichkeit in tabellarischer Form, Auskunft über folgende Informationen zu geben:

  1. Hilflosenentschädigung: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), aufgeteilt nach Stufe leicht, mittel und schwer;

  2. Intensivpflegezuschlag: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), aufgeteilt nach Stufe 4 Stunden, 6 Stunden und 8 Stunden;

  3. Assistenzbeitrag der IV: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), falls möglich die Kinder mit tatsächlich abgerechneten Assistenzstunden.

Stellungnahme des Bundesrates

Tabelle 1 zeigt alle minderjährigen Empfänger/-innen von Hilflosenentschädigungen nach den Schweregraden leicht, mittel und schwer und Intensivpflegezuschlag (IPZ). Insgesamt gab es im Jahr 2022 12 414 Kinder und Jugendliche, die eine Hilflosenentschädigung erhielten. Davon hatten knapp 3000 Kinder und Jugendliche einen Intensivpflegezuschlag, der bei einem Mehraufwand im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind für Behandlungs- und Grundpflege von durchschnittlich 4 Stunden oder mehr pro Tag gewährleistet wird. Die Daten sind nach Altersgruppen gegliedert, da die Anzahl der Beobachtungen in den einzelnen Altersjahren zu gering ist und aus Datenschutzgründen nicht spezifiziert werden kann.Hilflosenentschädigungdavon: Nach IntensivpflegezuschlagAlterLeichtMittelSchwerOhne IPZIPZ – 4 StundenIPZ – 6 StundenIPZ – 8 StundenTotal0-5669775311207151625514756-980923955142909469210130371810-1390920066972727455252178361214-1790314115662115364223178288018-19*254319156534737448729Total 3544690619649492151282158912414Quelle: IV-StatistikLesehilfe: Insgesamt gab es in der Alterskategorie 0-5 Jahre 1475 Empfänger/-innen einer Hilflosenentschädigung, davon hatten 1207 Kinder keinen Intensivpflegezuschlag (IPZ), 151 Kinder erhielten einen IPZ von 4 Stunden, 62 Kinder einen IPZ von 6 Stunden und 55 Kinder einen IPZ von 8 Stunden. * Personen können auch älter als 17 Jahre sein, weil ihre Leistungen wie bei Minderjährigen als Rechnung abgerechnet werden und nicht wie bei den Erwachsenen als fixer monatlicher Betrag. Tabelle 2 zeigt alle minderjährigen Kinder und Jugendliche mit einem abgerechneten Assistenzbeitrag. Daten zu tatsächlich abgerechneten Assistenzstunden stehen nicht zur Verfügung. AssistenzbeitragAlterAnzahl Kinder0-5686-937310-1337714-17268Total 1086 Quelle: IV-Statistik Lesehilfe: Von den 0-5-jährigen erhielten 68 Kinder im Jahr 2022 einen Assistenzbeitrag.