24.1031 · Anfrage · 2024-06-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Lohnnebenkosten wie AHV-IV-Beiträge, BVG, ALV, obligatorische Unfallversicherung etc. haben sich in den letzten Jahren verändert teilweise gesetzlich (ALV-Beiträge), teilweise durch erfolgreiche Prävention (UVG).
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie haben sich die effektiven Lohnnebenkosten in Prozenten der Einkommen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2. Was sind die jeweiligen Gründe für die Entwicklung, die abnehmende Gesamtbelastung?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Abgaben an die Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV), Berufliche Vorsorge (BV) und Unfallversicherung (UV) sind in den letzten 10 Jahren relativ konstant geblieben und betrugen im Jahr 2022 durchschnittlich 32,9 Prozent. 2013 betrugen sie 32,7 Prozent (siehe Tabelle 1). Die AHV, IV, EO und ALV-Beiträge werden hälftig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern bezahlt. Verschiedene gesetzliche Anpassungen führten zu leichten Schwankungen, jedoch blieben diese marginal: In den letzten 10 Jahren lag das Minimum mit 32,7 Prozent im Jahr 2013 nur geringfügig unter dem Maximum von 33,3 Prozent im Jahr 2018. Tabelle 1: Durchschnittliche Beitragssätze an die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, BV und Unfallversicherung) 20132014201520162017201820192020202120222023AHV8.4%8.4%8.4%8.4%8.4%8.4%8.4%8.7%8.7%8.7%8.7%IV1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%1.4%EO0.5%0.5%0.5%0.45%0.45%0.45%0.45%0.45%0.5%0.5%0.5%ALV2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%2.2%BV18.2%18.4%18.3%18.7%18.7%18.9%18.5%18.5%18.2%18.3%*UV Berufsunfall0.74%0.72%0.72%0.68%0.67%0.68%0.63%0.63%0.66%0.58%* Nichtberufsunfall1.35%1.32%1.32%1.27%1.29%1.29%1.19%1.28%1.28%1.16%*Total 32.7%33.0%32.8%33.1%33.1%33.3%32.8%33.1%33.0%32.9%*Die Beitragssätze beziehen sich auf den beitragspflichtigen Lohn. *Zahlen 2023 noch nicht verfügbar.Quelle: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik (SVS), BSV 2. Insgesamt haben die durchschnittlichen Beitragssätze seit 2013 somit nicht abgenommen. Es ist jedoch zu Verschiebungen zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen gekommen: Die gesetzlichen Lohnbeiträge für AHV, IV und EO haben in den letzten Jahren tendenziell zugenommen, insbesondere bei der AHV durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) 2020 und bei der EO – nach einer Beitragssenkung im Jahr 2016 – durch die Einführung des Vaterschaftsurlaubs 2021. Die Beiträge für die ALV für Einkommen bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (seit 2016 148 200 Franken) lagen in den letzten 10 Jahren konstant bei 2,2 Prozent. Zwischen 2011 und 2023 wurde ein Solidaritätsbeitrag von einem Prozent auf Einkommensanteilen oberhalb des maximal versicherten Verdienstes erhoben. Da der Solidaritätsbeitrag einen relativ kleinen Teil der versicherten Personen betrifft, ist er in Tabelle 1 nicht aufgeführt.Die durchschnittlichen Beitragssätze der BV können je nach Pensionskasse und Reglement über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die Veränderungen in der Höhe waren hier in den vergangenen Jahren nicht durch gesetzliche Anpassungen getrieben. Seit dem Höchstwert im Jahr 2018 ist bei den effektiven mittleren Beitragssätzen, also dem Verhältnis der geleisteten reglementarischen Beiträge zum versicherten Lohn, ein leichter Rückgang zu verzeichnen, wobei die gesetzlichen Minimalsätze unverändert geblieben sind.Ein grösserer Rückgang ist lediglich bei den Beitragssätzen für die Unfallversicherung zu verzeichnen, insbesondere 2022. Dies ist teilweise auf die Massnahmen des Bundesrats während der Pandemie zurückzuführen, die zu einem Rückgang der Berufs- und Nichtberufsunfälle führten. Obwohl die Fallkosten durchschnittlich leicht anstiegen, konnte die versicherungstechnische Rechnung mit einem markanten Überschuss abgeschlossen werden, welcher zu ausserordentlich tiefen Bruttoprämien für das Jahr 2022 führte.