24.3085 · Postulat · 2024-03-05
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, seine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aus dem Jahr 2007 zu überprüfen und eine Aktualisierung aufzuzeigen. Er berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie die föderalen Strukturen und bezieht relevante Akteurinnen und Akteure ein.
Begründung
Die Alterspolitik des Bundesrates stammt aus dem Jahr 2007 in Erfüllung des Postulates Leutenegger Oberholzer (03.3541). Obwohl sie thematisch die relevanten Themenfelder diskutiert, genügen diese Grundlagen nicht mehr, um eine zeitgemässe Alterspolitik zu gestalten. Die demografische Entwicklung und damit die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung haben sich weitgehend verändert. So sind neue Herausforderungen entstanden, welche zum Zeitpunkt der Strategie noch nicht oder nicht im vollen Umfang absehbar waren. So wird z.B. die Digitalisierung in der Strategie nicht berücksichtigt, hochaltrige Personen können zu ihrer Unterstützung oft nicht mehr auf innerfamiliäre Strukturen zurückgreifen, die Situation bzgl. altersgerechter Wohnungen hat sich weiter akzentuiert oder mit dem Fachkräftemangel stellen sich neue Fragen zur freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters. Zudem haben sich sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen (z.B. NFA, EFAS, Entwicklung EL) und als auch politischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Altersleitbilder und Altersstrategien auf kantonaler und kommunaler Ebene) substanziell verändert.
All diese Entwicklungen führen dazu, dass neue Modelle der Koordination und Zusammenarbeit sowie eine integrierte Versorgung notwendig werden, damit ältere Menschen ihre Autonomie möglichst lange beibehalten, ihre Fähigkeiten für die Gesellschaft einsetzen können und bei Bedarf die notwendige Unterstützung erhalten. Eine klare Bundesstrategie leistet einen wichtigen Beitrag, um das Zusammenspiel der föderalen Ebenen in diesen wichtigen Thema zu optimieren. Viele Kantone und Gemeinden haben in den letzten 15 Jahren ihre Alterspolitiken überarbeitet und strategisch neu ausgerichtet. Diese Entwicklung muss auch in der Bundespolitik abgebildet werden.
Die Dekade des gesunden Alterns der UNO (2021-2030) bietet einen idealen Anlass, die entsprechenden alterspolitischen Grundlagen zu evaluieren und an die demografischen, politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Fast 20 Jahre nach dem Bundesratsbericht «Strategie für eine schweizerische Alterspolitik» ist es angesichts der aktuellen Entwicklungen sinnvoll, eine aktualisierte Übersicht über die Handlungsfelder, Kompetenzverteilung und Herausforderungen in der Alterspolitik zu erstellen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.