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24.319 · Standesinitiative · 2024-10-01

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Aargau mit einer Standesiniti­ative die Bundesversammlung dazu auf, die Grundlagen zu schaffen, damit Kantone bei zukünftigen Wahlen die Unterlistenflut eindämmen können.

Begründung

Seit die etablierten Parteien mit Eintrag im Parteienregister gemäss Art. 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) für ihre Listen und Unterlisten respektive für ihre Wahlvorschläge keine Unterschriften mehr sammeln müssen, um die nach Art. 24 BPR benötigten Unterzeichnungsquoren zu erfüllen, hat die Anzahl der Unterlisten dieser Parteien massiv zugenommen. lm Jahr 2019 startete die CVP im Kanton Aargau diese Unterlistenflut und konnte mit der hohen Anzahl an Unterlisten eine nicht unbedeutende Anzahl Panaschierstimmen sammeln. Dies hatte zur Folge, dass bei den Wahlen im Jahr 2023 diverse Parteien ebenfalls etliche Unterlisten eingereicht haben, um so ihre Chancen auf Wählerstimmen zu erhöhen. Den Wählenden ergeben sich durch diese hohe Anzahl an Unterlisten keine nennenswerten Vorteile. Das Ausfüllen der Wahlliste wird durch die hohe Anzahl Unterlisten unübersichtlicher und aufwendiger. Die Chancen der Personen auf den Unterlisten gewählt zu werden, sind dabei praktisch bei null, da davon ausgegangen werden kann, dass die jeweilige Hauptliste jeder Partei weiterhin den Grossteil der Stimmen abholt und es wohl keine Unterliste schaffen wird, die Hauptliste zu überholen. Die vielen Stimmen der Unterlisten wandern deshalb automatisch an die Kandidierenden der Hauptlisten ab.

Gefordert wird die gesetzliche Grundlage, damit betroffene Kantone in Eigenregie die Anzahl Unterlisten pro Partei auf zum Beispiel eine Unterliste beschränken können. Dies ermöglicht den Parteien, weiterhin im Rahmen der Nachwuchsförderung zum Beispiel eine Unterliste der Jungpartei zu führen. Damit wird es Mitgliedern der Jungparteien ermöglicht, erste Erfahrungen im Wahlkampf zu sammeln und sich einem breiteren Publikum bekannt zu machen. Für die Parteien im Kanton Aargau ist es zumutbar und im Bereich des Möglichen, die 16 geeignetsten Kandidierenden für den Nationalrat auf die Hauptliste zu setzen und auf weitere Unterlisten zu verzichten.

Begrenzung der Unterlistenflut bei zukünftigen Nationalratswahlen | Lexipedia | Lexipedia