Lexipedia

24.326 · Standesinitiative · 2024-11-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Kantonsverfassung fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf, mit einer Anpassung des Bundesrechts sicherzustellen, dass Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht in Verbindung mit Entwaldung stehen.

Begründung

Die Verordnung der Europäischen Union (EU) über entwaldungsfreie Lieferketten (Europäische Entwaldungsverordnung, EUDR) ist seit Juni 2023 in Kraft. Konkret dürfen Rohstoffe und Produkte, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung im Zusammenhang stehen. Von dieser Regelung betroffen sind beispielsweise Palmöl, Kakao, Kaffee, Rindfleisch, Kautschuk und Holz. Diese neuen Vorgaben gelten für Grossunternehmen ab dem 30. Dezember 2024 und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab dem 30. Juni 2025.

Der Bundesrat teilte in seiner Medienmitteilung vom 14. Februar 2024 mit, dass er bis auf Weiteres – solange die gegenseitige Anerkennung zwischen der Schweiz und der EU nicht gewährleistet ist – auf eine Anpassung des Schweizer Rechts verzichtet. Er begründet diesen Entscheid damit, Unternehmen, die von der EUDR nicht betroffen sind, Arbeitsaufwand ersparen zu wollen. Ohne entsprechende Schweizer Gesetzgebung besteht jedoch die Gefahr, dass zahlreiche Schweizer Unternehmen benachteiligt werden und Aufträge verlieren – und dies, obwohl die Schweiz der EUDR unterstellte Rohstoffe im Wert von über 4 Milliarden Franken in die EU exportiert. Zudem schadet es dem Ruf der Schweiz, wenn sie Rohstoffe und Produkte, die in Verbindung mit Entwaldung stehen, importiert, obschon deren Inverkehrbringen in der EU verboten ist.

Anstatt auf Zeit zu spielen, muss sich die Schweiz rasch und entschlossen gegen Entwaldung engagieren und ihre Gesetzgebung der EUDR anpassen, auch wenn vorübergehend kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung besteht. Angesichts des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts ist die Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung eine der grossen Herausforderungen, denen sich die Menschheit künftig stellen muss. Um ihren eigenen Werten gerecht zu werden, muss sich die Schweiz an vorderster Front dafür einsetzen.