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24.3276 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bahnknoten Basel ist essenziell für die Schweiz: Als Knotenpunkt europäischer Verkehrskorridore, als grösster Grenzbahnhof Europas, als Tor zu Europa. Bis jetzt. Denn die Kapazitäten für den regionalen, nationalen und internationalen Schienenverkehr im wichtigsten Bahnknoten der Schweiz sind nach und nach erschöpft. Die gut fortschreitenden Planungen des Bundesamts für Verkehr haben zweifelsfrei ergeben: Eine Weiterentwicklung des Bahnknotens Basel ist zwingend und funktioniert nur mit einem Tiefbahnhof Basel SBB und der Entflechtung der S-Bahn vom übrigen Schienenverkehr. Durch die Verlegung der S-Bahn in den Untergrund werden die Kapazitäten frei, welche die Schweiz dringend benötigt: für die Landesversorgung, für die Verkehrsverlagerung, für den Ausbau des internationalen Personenverkehrs.

Der Bund hat in Aussicht gestellt, dass mit der Botschaft 2026 zum Eisenbahnausbau erste Etappen verschiedener Grossprojekte, namentlich auch des "Herzstücks" finanziert werden sollen. Bedingung soll sein, dass diese Etappen bereits einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen. Dies scheint im Widerspruch zu stehen mit der Vorgabe, dass keine neuen Angebote in die Botschaft 2026 aufgenommen werden. Ein weiterer problematischer Aspekt: Ein Grossprojekt ist in der Regel ein solches, weil es erst als Gesamtes die angestrebte Wirkung entfaltet. Dass es in einer ersten Bauetappe schon einen grossen verkehrlichen Nutzen erreicht, ist eher unwahrscheinlich – sonst wäre diese Etappe wohl ein eigenständiges Projekt. Wenn eine erste Etappe aber keinen ausreichenden verkehrlichen Nutzen aufweist, kann sie nicht realisiert werden – und das entsprechende Grossprojekt kann gar nie begonnen werden. In extremis: Die Etappierung verunmöglich das Grossprojekt.

In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Forderung nach einem wesentlichen verkehrlichen Nutzen der ersten Etappen von Grossprojekten problematisch ist?

  2. Wie will der Bundesrat in der Vorbereitung der Botschaft 2026 die genannte Forderung beurteilen?

  3. Wie wird der erwartete Gesamtnutzen des vollständigen Grossprojekts in der Beurteilung erster Etappen berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aus Sicht des Bundesrats ist es richtig, die Gelder aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) so einzusetzen, dass sie eine möglichst grosse Wirkung entfalten. Daher ist es auch richtig, einen wesentlichen Nutzen der ersten Etappen von Grossprojekten zu verlangen. 2. Bei der Bewertung der fünf Grossprojekte werden mögliche erste Etappen jeweils im Vergleich zu potenziellen Angeboten bewertet. Dadurch wird der bewertete Nutzen in der Botschaft 2026 transparent ausgewiesen. 3. Bei der Bewertung der fünf Grossprojekte wird jeweils sowohl das Gesamtprojekt (z.B. langfristiger Ausbau Knoten Basel mit «Herzstück») als auch eine mögliche erste Etappe im Vergleich zu potenziellen Angeboten bewertet. Falls eine erste Etappe allein kein positives Ergebnis erzielt, wird die Bewertung des Gesamtprojekts einbezogen. Damit eine erste Etappe ohne positives Bewertungsergebnis umgesetzt werden kann, muss zwingend das Gesamtprojekt eine gute Bewertung aufweisen. In der Auswahl erster Etappen wird also sowohl das Bewertungsergebnis des jeweiligen Gesamtprojekts betrachtet wie auch das Ergebnis der ersten Etappe selber.