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24.3348 · Interpellation · 2024-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Laut dem Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) gehören bei den in der EU zugelassenen Wirkstoffen in synthetischen Pestiziden 37 von 306 Moleküle zur Familie der PFAS, wobei deren Einsatz insbesondere in Frankreich stark zugenommen habe. PFAS gelten als «ewige Chemikalien» weil die Schadstoffe äusserst lange in der Umwelt verbleiben und sich in lebenden Organismen anreichern. Ihre endokrinschädigende und krebserregende Wirkung ist mittlerweile anerkannt. Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte 2023 einen Vorschlag zur Einschränkung der Verwendung.

In der Schweiz blenden die Behörden den Zusammenhang zwischen synthetischen Pestiziden und PFAS aus. Der Zwischenbericht über die Pilotphase der Schweizerischen Gesundheitsstudie erwähnt nicht, dass die Bevölkerung auch über das Ausbringen von Pestiziden gegenüber PFAS exponiert wird. Generell wird der Zusammenhang zwischen PFAS und ihrer Verwendung im Pflanzenschutz von der Verwaltung nicht dokumentiert.

Ich bitte den Bundesrat daher, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche Moleküle, die zur Gruppe der PFAS gehören, werden zur Verwendung im Pflanzenschutz in der Schweiz vermarktet?

  2. Welche der 37 in der PAN Europe-Studie erwähnten PFAS-Moleküle sind in der Schweiz zugelassen?

  3. In welchen in der Schweiz verkauften Produkten sind sie enthalten? In welchen Mengen wurden diese verkauft?

  4. Sind diese Mengen auch in der Schweiz stark angestiegen?

  5. Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass dies eine Reaktion auf Resistenzen der Zielorganismen gegen andere Moleküle ist und/oder eine Reaktion auf die Auswirkungen der Klimaerhitzung auf die Kulturen? Kann der Bundesrat Alternativen zur Adaptation der Kulturen vorschlagen, welche weniger grosse oder keine Auswirkungen auf die Qualität des Wassers und der Nahrungsmittel sowie auf die Biodiversität haben?

  6. Ist der Bundesrat bereit, angesichts der besonderen Toxizität und Stabilität der PFAS eine dringende gezielte Überprüfung anzuordnen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Produkte, die PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) enthalten, bewusst. Von den 37 durch die Nichtregierungsorganisation Pesticide Action Network (PAN) Europe als PFAS bezeichneten Wirkstoffen sind 28 in der Schweiz für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Nur die folgenden 18 davon wurden in den letzten Jahren vermarktet: Cyflufenamid, Diflufenican, Flazasulfuron, Flonicamid, Fluazifop-P-butyl, Fluazinam, Flufenacet, Fluopicolide, Fluopyram, Flutolanil, Isoxaflutole, Lambda-Cyhalothrin, Penoxsulam, Pyroxsulam, Tembotrione, Trifloxystrobin, Triflusulfuron-methyl und Tritosulfuron. Die restlichen zehn Wirkstoffe werden in der Schweiz entweder nicht mehr oder noch nicht vermarktet: Beflubutamid, Flurochloridon, Mefentrifluconazol, Oxathiapiprolin, Penoxulam, Picolinafen, Prosulfuron, Sulfoxaflor, tau-Fluvalinat und Tefluthrin . 3. Die Pflanzenschutzmittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, können im Verzeichnis der in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel auf der Internetseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen konsultiert werden (www.blv.admin.ch > Zulassung Pflanzenschutzmittel > Pflanzenschutzmittelverzeichnis).In den letzten 15 Jahren wurden von den 18 in der Schweiz vermarkteten Wirkstoffen durchschnittlich 28 Tonnen verkauft, das entspricht 1,3% der insgesamt in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe. Die Zahlen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Landwirtschaft einsehbar (www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Nachhaltiger Pflanzenschutz > Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe > Weiterführende Informationen > Dokumentation). 4. und 5. Die Verkaufsmengen schwanken von Jahr zu Jahr. Zwischen 2020 und 2022 ist ein Anstieg um 16 Tonnen zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist wahrscheinlich auf den Entzug der Genehmigung von Wirkstoffen wie dem Herbizid Isoproturon in Getreide oder dem Fungizid Mancozeb in Kartoffeln und deren Substitution durch einige der in Antwort 1 genannten Stoffe zurückzuführen. Im Rahmen des Verordnungspakets vom April 2022 zur parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» hat der Bundesrat seit dem 1. Januar 2023 die Unterstützung für Produktionssysteme gestärkt, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Der Bund unterstützt zudem zahlreiche Programme zur Züchtung resistenter Sorten, die langfristig zu einer Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln führen sollen. 6. Eine gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) erfolgt, nachdem die Genehmigungen der Wirkstoffe, die darin enthalten sind, in der EU erneuert wurden. Gemäss Artikel 24 PSMV übernimmt die Schweiz für diese Wirkstoffe die Beurteilungsergebnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Erwägungen der Kommission der EU. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die aktuellen Resultate der Wirkstoffbeurteilung der EU übernommen werden und die Arbeit in der Schweiz nicht wiederholt wird. Die gezielte Überprüfung der betroffenen Pflanzenschutzmittel erfolgt gestützt auf die Kriterien der PSMV. Gegebenenfalls werden die Bewilligungen in der Folge angepasst, eingeschränkt oder entzogen. Für einige der oben aufgeführten Wirkstoffe soll in der EU in den nächsten Jahren über die Erneuerung entschieden werden. Somit kann anschliessend die gezielte Überprüfung der betroffenen Pflanzenschutzmittel erfolgen. Der Bundesrat erachtet eine Überprüfung nach Artikel 29 PSMV der Pflanzenschutzmittel, die PFAS-Wirkstoffe enthalten, vor einer Erneuerung der Genehmigung dieser Wirkstoffe in der EU nicht als sinnvoll, da erst danach die für die Beurteilung nötigen Daten vorliegen werden.