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24.3368 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 4. März 2023 hat sich die UNO auf einen globalen Vertrag zum Schutz der Meere (UN High Seas Treaty) geeinigt. Die Schweiz hat die Einigung der UNO mitgetragen, das Hochseeschutzabkommen aber noch nicht unterzeichnet. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn 60 Staaten ratifiziert haben. Die Zerstörung der Meere schreitet zügig voran, doch die Schweiz hat bis heute keinen detaillierten Zeitplan für die Ratifizierung vorgelegt. Auf meine Frage 24.7224 in der Fragestunde blieb der Bundesrat unverbindlich und will noch weiter Abklärungen treffen. Angesichts der anstehenden Aufgaben im Meeresschutz erscheint mir eine derart schwammige Haltung fahrlässig.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Wie lange dauern die Abklärungen des Bundesrates noch und wo sieht er Handlungsbedarf?

  • Wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zum UN High Seas Treaty zu unterbreiten?

  • Welche Schritte und Meilensteine sind in diesem Prozess vorgesehen?

  • Wie will der Bundesrat die Schweiz in der Frage des Meeresschutzes positionieren?

  • Welche Aufgaben und Verpflichtungen kann ein Binnenland beim Meeresschutz übernehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Inhalt des Abkommens über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb der nationalen Hoheitsbereiche ist komplex. So müssen die Vertragsparteien beispielsweise sicherstellen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Forschungs- oder kommerziellen Projekten auf Hoher See durchführt werden. Ein weiteres Element des Übereinkommens ist die Verpflichtung der Nutzer genetischer Ressourcen aus der Tiefsee, die sich daraus ergebenden Vorteile zu teilen. Der Bundesrat klärt gegenwärtig die Tragweite der Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens über den Schutz der Hohen See. Die Prüfung der gesetzlichen Grundlagen und der notwendigen Umsetzungsmassnahmen wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Der Bundesrat wird nach Abschluss dieser Abklärungen entscheiden, ob er das Übereinkommen über den Schutz der Hohen See unterzeichnen und den Eidgenössischen Räten die Ratifizierung beantragen möchte. Allenfalls wird er dem Parlament eine Botschaft unterbreiten und vorweg ein Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b VIG durchführen. Betreffend der Frage, was die Schweiz als Binnenland für den Meeresschutz macht, verweist der Bundesrat auf die 2023 verabschiedete «Maritime Strategie» und auf die darin definierten Handlungsfelder und internationalen Prozesse für den Meeresschutz. Zudem hat die Schweiz als erstes WTO Mitglied am 20. Januar 2023 das Übereinkommen ratifiziert, welches Subventionen für illegale, ungemeldete und unregulierte Hochseefischerei (IUU-Fischerei), für Fischerei in bereits überfischten Beständen und für Fischerei in nicht regulierten Hochseegebieten verbietet.