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Saudi-Arabien übernimmt den Vorsitz in der UNO-Kommission zur Förderung von Frauen

24.3414 · Interpellation · 2024-04-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ausgerechnet jenes Land, in dem Frauenrechtlerinnen die Todesstrafe droht und in dem es Frauen erst seit 2018 erlaubt ist, Auto zu fahren, steht nun einer offiziellen UNO-Kommission vor, die sich global für eine bessere rechtliche Stellung der Frau stark machen soll. Ausgerechnet Saudi-Arabien – eine absolutistische Monarchie, in der das Königshaus mit eiserner Faust regiert mit dem Wahhabismus einen radikal-sunnitischen Islam vertritt, den das Saudi-Regime mit viel Geld in die ganze Welt exportiert. Die radikal-islamistischen Saudis als Schirmherren der Frauenrechte – etwa nur ein einmaliger Ausrutscher, wie er in jedem System mitunter vorkommen kann? Schön wär’s. Immer wieder sorgt die Besetzung von UNO-Gremien in westlichen Staaten für Kopfschütteln und Unverständnis. Zum Beispiel besteht die Mehrheit des UNO-Menschenrechtsrat aus Ländern, in denen es um die Menschenrechte – gelinde gesagt – nicht unbedingt zum allerbesten steht. Immer wieder werden in den UNO-Gremien Fälle von Korruption und Vetternwirtschaft publik. Das Hilfsprogramm für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Gaza beschäftigte Hamas-Kämpfer und verbreitete antisemitische Schulbücher.

Zu den europäischen Mitgliedstaaten der UNO-Kommission für Frauenförderung gehört auch die Schweiz. Erstaunlicherweise erhoben ihre Vertreter keinen Widerspruch, als sich die Saudis zur Wahl des Vorsitzes stellten. Insgesamt trug die Schweiz im Jahr 2022 rund 1,07 Milliarden US-Dollar an Pflicht- und freiwilligen Beiträgen an das UNO-System bei.

Ich frage den Bundesrat an, wie es zu rechtfertigen ist, dass die Schweiz keinen Widerspruch eingelegt hat, dass ein solches Unrechtsregime ernsthaft als Vorkämpferin für Frauenrechte gelten darf?

Welche Stellung bezieht der Bund zu Frauen, die diesen Entscheid als Schlag ins Gesicht empfinden?

Wie lässt sich eine Mitgliedschaft in solchen UNO-Gremien und in der UNO generell noch rechtfertigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Vorsitz des Büros der UNO-Kommission für die Stellung der Frau (Commission on the Status of Women – CSW) rotiert unter den fünf geografischen Gruppen der UNO-Mitgliedstaaten. Für die 69. Session (2025) kandidierte innerhalb der Gruppe der asiatischen und pazifischen Staaten Saudi-Arabien. Die Schweiz war nur bis zur 68. Session Mitglied der CSW und hatte deshalb kein Wahlrecht bei der Wahl der Büromitglieder der 69. Session der CSW. Die Frauenrechte sind ein Themenschwerpunkt innerhalb der Schweizer Menschenrechtsdiplomatie. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der CSW und in anderen multilateralen Foren für die Förderung der Frauenrechte und der Geschlechtergleichstellung ein. Gleichzeitig ist die Schweiz dem Universalitätsprinzip verpflichtet und Gaststaat von zahlreichen internationalen Organisationen, weshalb sie mit allen UNO-Mitgliedern zusammenarbeitet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die internationalen Organisationen weiterhin Plattformen sein müssen, die einen Dialog mit allen Staaten ermöglichen – gerade auch mit jenen, die bei der Achtung der Menschenrechte – inkl. der Rechte der Frauen – Defizite aufweisen. Zudem würde der Ausschluss gewisser Staaten aus internationalen Organisationen dem Multilateralismus und der Schweiz als Gaststaat schaden.

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