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24.3432 · Interpellation · 2024-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Auengebiet der Marais de la Versoix ist heute bedroht. So soll in der französischen Gemeinde Vesancy in der Nähe der Versickerungszone der Quelle der Versoix eine Inertstoffdeponie entstehen. Der Kanton Waadt wiederum beabsichtigt, am Standort Tattes-de-Bogis in den Waadtländer Gemeinden Commugny und Chavannes-de-Bogis – nur einen Steinwurf von den Marais de la Versoix entfernt – eine Deponie zu errichten, in der Aushubmaterial und Inertstoffe abgelagert werden sollen.

Dabei sind die Marais de la Versoix, die sich vom Pont de Grilly bis zum Grenzübergang Chavannes-de-Bogis erstrecken, unter der Objektnummer 118 als «Grand Bataillard» im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt. Der Standort Tattes-de-Bogis ist zudem der wichtigste Wildtierkorridor des «Contrat corridors Vesancy-Versoix».

Die Flachmoorverordnung sieht einen verstärkten Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in Sumpfgebieten vor. Zu diesen gehören auch die Marais de la Versoix. Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung sieht in ihren Massnahmen zudem eine Verbesserung der Wasserqualität, insbesondere eine Verringerung des Schadstoffeintrags, vor.

Wird die Schweiz in Übereinstimmung mit der Espoo-Konvention über dieses Projekt auf dem Laufenden gehalten? Falls der Bund nicht konsultiert wurde: Wie will er sich dann Gehör verschaffen, um den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung durchzusetzen?

Gemäss BAFU verpflichtet die Espoo-Konvention die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Marais de la Versoix beherbergen ein Auengebiet von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 118 «Grand Bataillard», 59,2 ha) und zugleich ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. VD225 «Grand Bataillard, Marais de la Versoix», 42,3 ha). Innerhalb des Perimeters befindet sich überdies ein Flachmoor von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 1467 «Grand Bataillard», 9,9 ha). Ein Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung (Objekt Nr. VD 29, Zustand «beeinträchtigt») ist von dem Vorhaben ebenfalls tangiert. Für die Bewirtschaftung dieser Objekte entsprechend den Vorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451), der dazu gehörenden Biotopverordnungen und des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) ist der Kanton Waadt zuständig. Gemäss der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) müssen Standorte von Deponien in den kantonalen Richtplänen ausgewiesen werden. Die Richtplanfestsetzung für die geplante Deponie am Standort Tattes-de-Bogis in den Waadtländer Gemeinden Commugny und Chavannes-de-Bogis wurde vom Bund bis jetzt noch nicht geprüft und auch nicht genehmigt. Die Deponie ist auch in der Abfallplanung des Kantons Waadt aufgeführt (als prioritär eingestufter potenzieller Deponiestandort). Über das Vorhaben zur Errichtung einer Deponie in Frankreich wurden bisher weder die Behörden der Kantone Waadt und Genf noch der Bund offiziell informiert. Allerdings sieht das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention; SR 0.814.06) für geplante Inerststoffdeponien keine Benachrichtigungspflicht vor. In Anbetracht der Herausforderungen und des Klärungsbedarfs muss nun in erster Linie ein Austausch auf regionaler Ebene zwischen den betroffenen Kantonen und den französischen Behörden eingeleitet werden. Der Bund wird sich selber nicht aktiv an diesen Gesprächen beteiligen, ist aber bereit, die Kantone bei Bedarf zu unterstützen.

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