Lexipedia

Kürzung der Mittel an die Verbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus trotz Wohnungsknappheit?

24.3570 · Interpellation · 2024-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welches sind die Erwartungen und Ziele des Bundesrats im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit an die Verbände und an die gemeinnützigen Bauträger?

2. Hält der Bundesrat am in den Leistungsverträgen festgeschriebenen Ziel, den Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus langfristig zu erhöhen, weiterhin fest? Wenn ja, wie ist das vereinbar mit einer Kürzung der Leistungsverträge mit den Verbänden, die mit diesen Mitteln insbesondere die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in den verschiedenen Landesteilen, so auch in den Berggebieten und in ländlich geprägten Regionen, vorantreiben?

3. Ein weiteres Ziel der Leistungsvereinbarung ist die Professionalisierung der Branche. Ist der Bundesrat bereit, Abstriche bei der Weiterbildung und der Beratung gemeinnütziger Bauträger zu machen, die dem Zweck dienen, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger sich professionell aufstellen und gerüstet sind für das Wachstum und die Weiterentwicklung der Branche?

4. Warum entzieht der Bund den Verbänden finanzielle Mittel, während er sie gleichzeitig in einem Schreiben von Ende März 2024 dazu auffordert, ihm zu berichten, welche Aktivitäten sie im Zusammenhang mit dem Aktionsplan respektive mit dem Engagement gegen die Wohnungsknappheit ergriffen haben bzw. planen?

5. Hat der Bundesrat eine andere Möglichkeit gefunden, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken, als dies heute von den etablierten Verbänden des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Auftrag des BWO umgesetzt wird?

Begründung

Am Runden Tisch zur Wohnungsknappheit entstand unter den Beteiligten der Konsens, dass nicht nur mehr Wohnungen, sondern insbesondere mehr preisgünstige Wohnungen gebaut werden müssen – auch für den Mittelstand. Eine zentrale Massnahme aus dem Aktionsplan ist deshalb die Stärkung der bestehenden Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch den Bund. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bund gleichzeitig die Leistungsverträge der beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus kürzen will. Konkret sollen ab dem Jahr 2025 die Bundesbeiträge von aktuell rund CH 1.5 Mio. um circa 20 Prozent reduziert werden. Für die Folgejahre wurden weitere Senkungen in Aussicht gestellt. Dies ist umso stossender, als bereits heute beim Kredit zugunsten des Fonds de Roulement (für zinsgünstige Darlehen) gekürzt wird.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) begründet die Kürzung der Leistungsverträge mit dem Bundesbeschluss von 2018. Dieser verlangt vom BWO, dass es seinen Funktionsaufwand bis 2025 um 25 Prozent reduziert. Seither hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt jedoch grundlegend verändert: Die Zeit hoher Leerstandsquoten wich einer Situation unbestrittener Wohnungsknappheit und steigender Mieten. Trotzdem plant der Bund nach wie vor auf der Basis der Situation von 2018.

Die Dachverbände sind wichtige Partner bei der Umsetzung des Aktionsplans und unterstützen den Bund in der Umsetzung seines Wohnraumförderungsauftrags. Die niederschwelligen Angebote für Wohnbauträger und Gemeinwesen (Beratung, Weiterbildung, Vernetzung) werden teilweise über die Leistungsvereinbarungen des Bundes finanziert. Mit den angekündigten Kürzungen müssten die Angebote redimensioniert werden. Diese Entwicklung widerspricht den kommunizierten Zielen des Aktionsplanes und dem akuten Handlungsbedarf im Wohnungsmarkt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemeinnützige Wohnbauträger spielen bei der Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit eine wichtige Rolle. Mit der Verpflichtung zum Prinzip der Kostenmiete tragen sie wesentlich dazu bei, dass preisgünstiger Wohnraum entsteht und langfristig erhalten bleibt. Verschiedene Massnahmen im Aktionsplan zielen denn auch auf die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab. So wurden auf Bundesebene die maximalen Darlehensbeträge aus dem Fonds de roulement bereits per Anfang 2024 erhöht. Weiter ist geplant, die Darlehensbedingungen des Fonds de roulement zu überarbeiten mit dem Ziel, dieses Instrument wirkungsvoller auszugestalten, sowie einen neuen Rahmenkredit für Bürgschaften vorzubereiten. Und den Kantonen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, ebenfalls Fördermassnahmen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu entwickeln, um so die Bundesförderung zu ergänzen. Damit ist die Erwartung verbunden, dass sich die gemeinnützigen Wohnbauträger und ihre Verbände aktiv für mehr preisgünstigen Wohnraum engagieren.2 bis 4. Die Kürzung der Leistungsverträge mit den Dachverbänden des gemeinnützigen Wohnungsbaus (wohnbaugenossenschaften schweiz und WOHNEN SCHWEIZ) geht auf den Bundesratsbeschluss vom 1. Juni 2018 über die Strukturreform für das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) zurück (vgl. Bundesrat beschliesst Synergien beim Bundesamt für Wohnungswesen (admin.ch)). Diese sieht eine Reduktion des Funktionsaufwands «bis 2025 um bis zu 25 Prozent» vor. Die entsprechende Kostenart externe Dienstleistungen im BWO-Budget wurde zwischen 2018 und 2025 um rund 20% und damit leicht unterdurchschnittlich reduziert. Gemessen am Durchschnitt der Budgets der Dachorganisationen der letzten vier Jahre beträgt die Kürzung rund 10%. Das BWO ist mit den Dachorganisationen im Gespräch über eine Anpassung der Leistungsverträge, um diese vermehrt auf die Kernaufgabe der Darlehensprüfung und -verwaltung auszurichten. Die eigentliche Förderung ist damit nach wie vor gewährleistet – auch in ländlichen Regionen und Berggebieten. Die Zielsetzung, den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus langfristig zu erhöhen oder zumindest zu halten, bleibt bestehen. Bei der bisherigen Unterstützung des Weiterbildungsangebots sind keine Abstriche geplant. Auch sollen Beratungsdienstleistungen nach wie vor abgegolten werden. Abstriche soll es hingegen bei den Beiträgen an die Infrastruktur und den Drucksachen geben. Die finanziellen Engpässe im Bundeshaushalt machen auch vor der Wohnraumförderung nicht halt – selbst wenn sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt gegenüber 2018 grundlegend geändert hat. Deshalb lässt sich auf die Umsetzung der Kürzung aus der Strukturreform nicht verzichten.5. Die in Ziffer 1 erwähnte Verbesserung der Darlehensbedingungen des Fonds de roulement bedeutet bereits eine Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Auch andere Massnahmen des Aktionsplans kommen dieser Branche zugute. Wenn beispielsweise die Ausnützungsziffern gezielt erhöht und dabei Mindestanteile für preisgünstigen Wohnraum vorgesehen werden, dient dies auch gemeinnützigen Wohnbauträgern.Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es Aufgabe der Bau- und Immobilienwirtschaft ist – dazu gehören auch die gemeinnützigen Wohnbauträger –, Wohnraum zu erstellen. Der Staat legt neben einer gewissen Fördertätigkeit die Rahmenbedingungen fest, wobei viele Kompetenzen in der Zuständigkeit von Kantonen, Städten und Gemeinden liegen.