24.3833 · Interpellation · 2024-09-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Soziale Netzwerke werden mit «Fake News» und Verschwörungstheorien überflutet. Mit solchen widerwärtigen und beängstigenden Methoden wird versucht, Demokratien zu schwächen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen zu untergraben. Und sie können zu extremen Reaktionen oder zu Gewalt führen.
So geschah es beispielsweise in England nach einer Messerattacke eines Jugendlichen in Southport, die drei jungen Frauen das Leben gekostet hat. Nachdem Gerüchte im Netz verbreitet worden waren, in denen der Verdächtige als muslimischer Asylsuchender beschrieben wurde, kam es zu schweren Ausschreitungen. In Wirklichkeit handelte es sich um einen in Grossbritannien geborenen Jugendlichen, dessen Eltern aus Ruanda stammen.
Nach diesen tragischen Ereignissen hat die Bildungsministerin neue Massnahmen gefordert, um junge Menschen zu befähigen, sich kritisch mit dem auseinanderzusetzen, was sie online lesen. Dieses Ziel will sie in die Lehrpläne der Primar- und Sekundarschulen aufnehmen.
Dies könnte für unser Land eine Inspiration sein, denn auch die Schweiz ist vor solchen Ereignissen nicht geschützt. Auch der Bundesrat anerkennt die Tatsache, dass die Schweiz Ziel solcher Beeinflussungen werden könnte. Und auch unsere Jugendlichen sind potenzielle Ziele solcher Aktionen.
Extremistinnen und Extremisten aller Art suchen die Jugendlichen dort, wo man sie findet: in den sozialen Netzwerken oder auf Gaming-Plattformen. Sie konzentrieren sich auf diejenigen, die am leichtesten zu beeinflussen sind, zum Beispiel wütende Jugendliche oder Jugendliche in der Ablösung.
Die SRG und die SBB sensibilisieren zwar die Jugend auf Desinformation, indem sie einen Wagen ihres Schul- und Erlebniszuges der Unterscheidung zwischen Fake News und Fakten widmen. Dieser Ansatz ist interessant, reicht jedoch nicht aus.
Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1) Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr von Desinformation bei unseren Jugendlichen ein?
2) Kann sich die Schweiz von den in England vorgeschlagenen Massnahmen inspirieren lassen?
3) Gedenkt der Bundesrat, Instrumente zur Sensibilisierung der Jugend auf diese Problematik einzusetzen, ähnlich wie beispielsweise bei der Bekämpfung der Pädokriminalität (v. a. Präventionskampagnen)?
4) Wenn nein, wie gedenkt der Bundesrat, unserer Jugend die Fähigkeit zu vermitteln, sich vor Desinformation zu schützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1-4Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Kommunikationsplattformen von einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung genutzt werden. Besonders hoch ist die Nutzung durch die junge Bevölkerung in der Schweiz. Kommunikationsplattformen können damit einen grossen Einfluss auf die Meinungsbildung der jungen Bevölkerung haben. Auf den Plattformen können auch in der Schweiz einerseits Informationen aus verlässlichen Quellen, andererseits Desinformationen und strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet werden. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, verfolgt der Bundesrat mehrere Massnahmen. Diese zielen auf die Eindämmung der Verbreitung illegaler Inhalte und die Stärkung der Medienkompetenz.Der Bundesrat hat dem UVEK am 5. April 2023 den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auszuarbeiten (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an). Das Gesetz soll sehr grosse Plattformen unter anderem zu grösserer Sorgfalt und Transparenz verpflichten und die Rechte der Nutzenden stärken. Die Nutzenden sollen beispielsweise illegale Inhalte melden können und solche, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen verstossen. Die Plattformen müssen dann entscheiden, ob sie die gemeldeten Inhalte löschen und diesen Entscheid begründen. Auch sollen die Plattformen zu Transparenzberichten und Risikobewertungen verpflichtet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für Dezember 2024 geplant (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Geplante Vernehmlassungen > UVEK > Vernehmlassung 2024/65). Der Unterricht zur digitalen Bildung in der obligatorischen Schulzeit ist in die Rahmenlehrpläne der drei Sprachregionen integriert und liegt in der abschliessenden Zuständigkeit der Kantone. Er vermittelt Sach-, Urteils-, Handlungs- und Methodenkompetenz, um kritisch und verantwortungsbewusst mit Medien und Informationen umzugehen. Darüber hinaus fördert der Bund im Rahmen seiner gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten Angebote zur Stärkung digitaler Kompetenzen gerade der jungen Bevölkerung. Denn es ist insbesondere wichtig, dass Heranwachsende digitale Medien sicher, altersgerecht und verantwortungsvoll nutzen können. Eltern sowie Lehr- und Betreuungspersonen sollten junge Menschen kompetent dabei unterstützen können. Aus diesem Grund setzt die Plattform Jugend und Medien des Bundesamtes für Sozialversicherungen seit über 12 Jahren Massnahmen zur Sensibilisierung, zum Kompetenzaufbau und zur Vernetzung um. Weitere Massnahmen im Zusammenhang mit Desinformation sieht der Bundesrat zudem im Bereich sicherheitspolitischer Aspekte vor auf Grundlage seines Berichts «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» vom Juni 2024 in Erfüllung des Postulats 22.3006 SiK-N.