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24.3840 · Interpellation · 2024-09-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Post hat kürzlich entschieden, die Zustellung von Gratiszeitungen durch ihre Tochtergesellschaft DMC per 31. Dezember 2024 einzustellen und diese Leistung stattdessen wieder selbst zu erbringen. Das Problem ist, dass die Post ihre Tarife gegenüber denjenigen von DMC deutlich erhöht hat – laut einigen Quellen um mehr als 50 % –, was einige Lokal- und Regionalzeitungen, die für die Verbreitung von Informationen aus der Umgebung jedoch unerlässlich sind, in Schwierigkeiten bringt.

In seiner Antwort vom 10. Juni 2024 auf die Frage 24.7407 hält der Bundesrat Folgendes fest:

- Herausgebern von Gratiszeitungen steht es frei, ihre Zeitungen von der Post oder von anderen Unternehmen zustellen zu lassen.

- Herausgeber von Gratiszeitungen, die derzeit Kunden von DMC sind, dürfen ab dem 1.Januar2025 nicht besser behandelt werden als diejenigen, die bereits heute die Zustellungsleistungen der Post in Anspruch nehmen.

- Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Tarife der Post für die Zustellung von Gratiszeitungen nicht missbräuchlich sind.

Laut Artikel 12 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) liegt ein Preismissbrauch vor, wenn die Preise auf dem betreffenden Markt nicht das Ergebnis eines wirksamen Wettbewerbs sind (Absatz 1). Wirksamer Wettbewerb besteht insbesondere, wenn die Abnehmer die Möglichkeit haben, ohne erheblichen Aufwand auf vergleichbare Angebote auszuweichen (Absatz 2).

1. Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es ausser der Post keine weiteren Unternehmen, die ab dem 1.Januar 2025 einen Zustelldienst für Gratiszeitungen in der Westschweiz anbieten werden. Kann der Bundesrat dies bestätigen? Wenn ja, hat die Post somit nicht eine Monopolstellung auf dem Markt, ohne wirksamen Wettbewerb?

2. Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es keine Herausgeber von Gratiszeitungen, die derzeit die Zustellungsleistungen der Post in Anspruch nehmen. Kann der Bundesrat dies bestätigen?

3. Ist der Bundesrat wirklich überzeugt, dass die Post bei der Zustellung von Gratiszeitungen nicht für Preismissbrauch im Sinne von Artikel 12 PüG verantwortlich ist?

4. Haben alle Herausgeber von Gratiszeitungen, die zurzeit Kunden von DMC sind, ein Angebot von der Post im Hinblick auf das Jahr 2025 erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Ad 1 und 3: Der Bundesrat hat keine Kenntnisse über die voraussichtliche Marktstruktur im Hinblick auf die Zustellung von Gratiszeitungen in der Westschweiz ab 2025. Inwieweit auf einem Markt wirksamer Wettbewerb besteht und ob ein Preismissbrauch im Sinne von Artikel 12 Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Die Wettbewerbsbehörden und Gerichte, namentlich die Wettbewerbskommission (WEKO) und der Preisüberwacher, sind für die Beurteilung dieser Fragen zuständig. Aktuell steht der Preisüberwacher in Kontakt mit der Schweizerischen Post bezüglich der Zustellung von Zeitschriften und Zeitungen. Zudem hat sich die WEKO Anfang des Jahres 2024 im Rahmen der Prüfung der geplanten Übernahme der Quickmail AG durch die Post u.a. mit Märkten im Bereich der Zustellung von unadressierten Sendungen sowie von Zeitschriften und Zeitungen auseinandergesetzt. Ad 2: Die Post bietet seit vielen Jahren für Herausgeber von Gratiszeitungen ein massgeschneidertes Produkt an, das eine flächendeckende Zustellung an jedem gewünschten Wochentag von Montag bis Freitag erlaubt. Die Dienstleistung ist nicht Teil der Grundversorgung. Nach Angaben der Post wird das Angebot rege genutzt; aktuell werden mehrere hundert Gratiszeitungen von verschiedenen Verlagen durch die Post zugestellt. Ad 4: Gemäss Auskunft der Post wurden alle Gratiszeitungsverlage, die ihre Publikationen via DMC zustellen lassen, kontaktiert und haben ein Angebot ab dem 1. Januar 2025 erhalten.