24.3846 · Motion · 2024-09-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die volljährige, ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ohne Schweizer Bürgerrecht eine Sicherheitsabgabe einzuführen, die sich in ihrem Charakter an der Wehrpflichtersatzabgabe orientiert und die gleichen Parameter für die Berechnung der Beitragshöhe und der Entrichtungsdauer vorsieht.
Begründung
Die internationale Weltordnung ist im Umbruch begriffen und laut internationalen Experten werden die kommenden Jahre zunehmend von Instabilität und Konflikten geprägt sein. Die Schweiz steht vor der schwierigen Aufgabe, unbeschadet durch diese turbulente Zeit zu kommen. Die Schweizer Armee ist nicht verteidigungsfähig. Der Chef der Armee rechnet mit Defiziten von 40 bis 50 Milliarden Franken. Allein bei der Diskussion, ob das Armeebudget bis 2030 oder bis 2035 ein Prozent des BIP betragen soll, geht es um ein Finanzierungsdelta von rund 10 Milliarden Franken. Gleichzeitig ist die Lage bei den Bundesfinanzen so angespannt wie seit den 1990er-Jahren nicht mehr und es drohen jährliche strukturelle Defizite. Schweizer Männer sind militärdienstpflichtig. Sie müssen in der Regel einen solidarischen Beitrag zur Sicherheit des Landes leisten, indem sie Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten oder die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht - auch wenn sie seit Jahrzehnten in der Schweiz leben - sind von dieser Pflicht befreit, profitieren aber gleichzeitig von dieser Solidarleistung der jungen Schweizer Männer, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Von den rund 9 Millionen Menschen, die in der Schweiz leben, sind rund 26 Prozent oder 2,4 Millionen Personen nicht Schweizer Bürger. Gut ein Viertel der Bevölkerung profitiert somit von einem kollektiven Gesellschaftsvertrag zur Sicherung des Landes und der Bevölkerung, ohne selbst einen Beitrag zu leisten. Aus Gründen der Solidarität mit dem Land, das sie schützt, und aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Schweizerinnen und Schweizern ist es deshalb angemessen, dass auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zur finanziellen Solidarität und zur Entrichtung einer Sicherheitsabgabe verpflichtet werden. Diese Sicherheitsabgabe soll sich in Höhe, Entrichtungsdauer und Charakter an der Wehrpflichtersatzabgabe orientieren, gleichzeitig aber nicht an das Alter der Person gekoppelt sein, sondern während einer Mindestanzahl von Jahren entrichtet werden müssen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird von Dienstpflichtigen entrichtet, die ihre Dienstpflicht nicht persönlich erfüllen können. Sie ist damit die direkte Folge einer Bürgerpflicht. Ausländerinnen und Ausländer haben auf Bundesebene kein Bürgerrecht und sind von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Wie in seiner Antwort auf das Postulat Golay 24.3215 (Ausländer finanziell an der Verteidigung beteiligen) bereits dargelegt, erachtet es der Bundesrat als Ungleichbehandlung, wenn Pflichten, aber keine Rechte übertragen würden. Eine Ersatzabgabepflicht wäre daher nur denkbar, wenn auch eine Dienstpflicht bestünde. So müsste für Ausländerinnen und Ausländer analog zu Schweizer Bürgern auch die Möglichkeit geschaffen werden, anstelle der Entrichtung einer Sicherheitsabgabe Militärdienst zu leisten. Ausländische Staatsbürger in der Schweiz beteiligen sich bereits heute durch die Entrichtung von Steuern (Einkommens-/Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, usw.) finanziell an Bundesaufgaben, sofern sie steuerpflichtig sind. Eine neue Abgabe in Anlehnung an die Wehrpflichtersatzabgabe ist vom Bundesrat nicht vorgesehen; sie würde auch eine Änderung der Bundesverfassung erfordern, da Artikel 59 Absatz 3 BV nur auf Schweizer und nicht auch auf Ausländerinnen und Ausländer anwendbar ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.