24.3859 · Interpellation · 2024-09-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Arbeitskräftemangel in der Schweiz wiegt schwer: Über 100'000 Stellen sind derzeit unbesetzt. Ohne wirksame Massnahmen ist eine weitere Verschärfung der Situation zu erwarten. Fachkräfte aus Europa, die dank der Personenfreizügigkeit in der Schweiz arbeiten können, bilden heute eine wichtige Stütze. Aber auch in Europa altert die Bevölkerung und die Fachkräfte werden knapp. Daher stellt sich die Frage, inwiefern der Zuzug von Arbeitskräften aus anderen Weltregionen vereinfacht werden könnte.
Derzeit kommen ein paar wenige tausend Personen (2023: 3'616 Bewilligungen B, ohne UK) jährlich über Drittstaatenkontingente aus dem Nicht-EU/EFTA-Ausland in die Schweiz. Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen noch Kontingente frei sein, die Person muss sich eignen und einen hohen Grad an Spezialisierung aufweisen. Meist muss auch nachgewiesen werden, dass im Inland keine für die Stelle passende Person gefunden wurde. Dies ist im Grundsatz auch richtig, um das inländische Fachkräftepotential auszuschöpfen und die Arbeitnehmenden zu schützen.
Derzeit bestehen bei Transfers von drittstaatenangehörigen Führungskräften, die bei einer international tätigen Firma arbeiten und für diese in die Schweiz kommen sollen, gewisse Prozesserleichterungen. Schweizer Unternehmen machen oft von diesem System des sog. «Kadertransfers» Gebrauch und rekrutieren nicht
«neue» Mitarbeitende aus Drittstaaten.
Derzeit gibt es diese Möglichkeit nur für Führungskräfte. Es stellt sich die Frage, ob diese Erleichterung auf talentierte Mitarbeitende, beispielsweise im Bereich Forschung, oder Fachkräfte im Bereich Technik und Fertigung, ausgedehnt werden könnte. Das wäre für Schweizer Unternehmen ein Standortvorteil.
Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Ist der Bundesrat sich dieser Chance bewusst und gewillt – unter Berücksichtigung der Förderung des inländischen Fachkräftepotentials – Anpassungen vorzunehmen, um Transfermöglichkeiten auszudehnen? Wenn ja, welche Wege (Behördenpraxis, Verordnungsanpassung) könnten aus Sicht des Bundesrates die notwendigen Verbesserungen erzielen? Falls nicht, welche andere Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
International tätige Unternehmen und Forschungsinstitute können gestützt auf Artikel 46 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) sowohl Führungskräfte als auch hoch qualifizierte Fachleute und unentbehrliche Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten vereinfacht in die Schweiz transferieren. Ein vorübergehender oder unbefristeter Beizug solcher Arbeitskräfte ist möglich, ohne dass der Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anwendung gelangt.Um den Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten namentlich in Bereichen mit einem ausgewiesenen Fachkräftemangel zu erleichtern, hat der Bundesrat am 4. März 2022 zeitgleich mit der Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulats Nantermod 19.3651 «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» zudem eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Diese wurden vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen direkt auf Weisungsstufe umgesetzt. Die angepassten Weisungen des SEM zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) (Pfad: www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > I. Ausländerbereich) sind per 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Seither kann unter anderem bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel die gesetzlich festgelegte Nachweiserbringung des Inländervorrangs im Vollzug erleichtert werden. Zudem können auch Personen ohne akademische Bildung in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Diese administrativen Erleichterungen sind auch bei betrieblichen Transfers anwendbar und vereinfachen diese somit auch für Personen, welche nicht bereits unter die Bestimmungen von Artikel 46 VZAE fallen. Zusätzliche Anpassungen in diesem Bereich sind aus Sicht des Bundesrates zurzeit deshalb nicht angezeigt. Die Rekrutierung von ausländischen Arbeits- und Fachkräften stellt eine wichtige und notwendige Ergänzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials dar. Der Bund unternimmt bereits vielfältige Anstrengungen, um dieses Potenzial möglichst gut auszuschöpfen. Die am 15. März 2024 vom Bundesrat verabschiedete Gesamtschau zum inländischen Arbeitskräftepotenzial zeigt auf, dass bei gewissen Zielgruppen noch Potenzial zur Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung besteht, insbesondere bei Frauen und älteren Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hat deshalb entsprechende Aufträge ans WBF und ans EJPD erteilt. So sollen spezifische Schwerpunkte zur verbesserten Ausschöpfung des Potentials von Frauen und älteren Arbeitnehmenden gesetzt sowie Massnahmen entwickelt werden, welche gut qualifizierte Personen im Familiennachzug bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sowie bei der beruflichen Integration unterstützen.