24.3861 · Interpellation · 2024-09-12
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Leider musste zur Kenntnis genommen werden, dass nicht nur die Niederlande mittels Parlamentsbeschluss die Schweizer Industrie als Rüstungslieferantin ausschliesst, sondern auch Deutschland inzwischen offiziell nach dem Motto "Swiss free" arbeitet. Die Rüstungsindustrie ist nicht nur das Rückgrat der Armee, sondern auch der Garant für Technologietransfer in die zivile Industrie und meist nur der Vorläufer, bevor möglicherweise auch andere Branchen ausgeschlossen werden (Dual-Use-Güter-Industrie, Raumfahrtindustrie usw.) Kein Technologieunternehmen kann allein vom Schweizer Markt leben. Die Situation ist somit äusserst alarmierend. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
1. Ist es richtig, dass Deutschland einen Schweizer Rüstungsanbieter grundsätzlich von einem Geschäft ausgeschlossen hat?
2. Wie begründet Deutschland diesen Entscheid?
3. Wie ist ein solcher Entscheid im Lichte von GATT/WTO und EU Freihandel zu sehen?
4. Was ist nach Ansicht des Bundesrates der tatsächliche Grund für den Entscheid Deutschlands?
5. Inwiefern ist dies nur ein Entscheid Deutschlands und inwiefern könnte dies auf eine neue Europäische Praxis hinweisen?
6. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es sich sowohl um ein Problem des Schweizer Wiederausfuhrverbots (verunmöglichte Interchangeability) wie auch der Regelung nach KMG Art. 22a, Absatz 2, lit. a handelt?
7. Wie können solche Entscheide vermieden werden? Was ist notwendig, damit die Schweizer Rüstungsindustrie nicht mehr vom Europäischen Markt ausgeschlossen wird? Wie gedenkt der Bundesrat hier aktiv zu werden?
8. Wie beurteilt der Bundesrat das schrittweise Verschwinden der Schweizer Rüstungsindustrie in Bezug auf die Sicherheit unseres Landes, auf andere Wirtschaftszweige, namentlich die Dual-Use-Güter-Industrie und auf künftigen Technologietransfer von der Rüstungsindustrie in die zivile Industrie?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das deutsche Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat entschieden, bei der Beschaffung von stationären multispektralen Tarnnetzen explizit EFTA-Staaten sowohl als Vertragsnehmer wie auch als Produktionsstandort auszuschliessen. Als EFTA-Staat ist die Schweiz somit von diesem Geschäft ausgeschlossen. 2. Auf Nachfrage des Bundesamtes für Rüstung armasuisse hat das BAAINBw bestätigt, dass es sich bei der Einschränkung in der Ausschreibung um einen bewussten Ausschluss von Schweizer Unternehmen handelt. Der Entscheid wurde damit begründet, dass Deutschland vor dem Hintergrund der von der Schweiz abgelehnten Wiederausfuhr von 35-mm Gepard-Munition in die Ukraine künftig ähnliche Einschränkungen bei der Nutzung von Schlüsseltechnologien wie Tarnnetzen vermeiden möchte. 3. Der internationale Rüstungsmarkt ist kein offener Markt, sondern durch nationale Auflagen reguliert. Die Beschaffung von Rüstungsgütern unterscheidet sich von jener rein ziviler Güter und Dienstleistungen. Zur Wahrung der Sicherheitsinteressen der Staaten sind Beschaffungen von Waffen, Munition und sonstigem Kriegsmaterial von den internationalen WTO-Verpflichtungen ausgenommen. 4. Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass als Folge auf die Haltung der Schweiz betreffend die Weitergabe von Kriegsmaterial im Rahmen des Kriegs in der Ukraine verschiedene europäische Staaten die Schweizer Neutralitätspraxis und damit einhergehend die Versorgungssicherheit kontrovers diskutieren und teilweise Konsequenzen daraus ziehen. So hat das niederländische Parlament bereits im März 2023 beschlossen, keine Waffen und Munition mehr aus der Schweiz zu beschaffen. Auch in Dänemark und Spanien finden zurzeit ähnliche Diskussionen statt. 6. Liegt eine Nichtwiederausfuhrerklärung vor, muss die Schweiz der Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial gemäss Art. 18 Kriegsmaterialgesetz (KMG) zustimmen. Im Parlament laufen aktuell Arbeiten (Pa. Iv. 23.403), um Art. 18 KMG anzupassen. 7. Die Schweiz und die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) müssen in Europa wieder als verlässliche Partner wahrgenommen werden. Dafür benötigt es Rahmenbedingungen und Rechtsicherheit für Rüstungsexporte, die es der STIB ermöglichen, auf dem internationalen Markt weiterhin konkurrenzfähige Produkte und Dienstleistungen liefern zu können. 8. Die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis ist ein wichtiger Pfeiler der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz und erbringt zentrale Leistungen für den zuverlässigen Betrieb und die Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee. Ihr Rückgang würde die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Lieferanten erhöhen und ein Risiko für den zuverlässigen Betrieb und die Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee darstellen.