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24.3874 · Motion · 2024-09-12

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen Erlass vorzulegen, der Massnahmen zur Verringerung des Risikos von betrügerisch gesammelten Unterschriften bei Initiativen und Referenden enthält. Als Massnahmen kommen in Frage:

- eine Genehmigungspflicht für Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform), die für das Sammeln von Unterschriften bezahlen
- eine regelmässige Kontrolle durch die Bundeskanzlei der Unterschriften, die über diese Unternehmen eingegangen sind (z. B. durch Stichproben).

Begründung

Nachdem ein mutmassliches Betrugssystem bei der Unterschriftensammlung aufgedeckt wurde, läuft bei der Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren. Heute kann eine Organisation ohne jegliche Genehmigung oder Kontrolle ihre Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der bezahlten Unterschriftensammlung (Bezahlung pro Unterschrift) für Volksinitiativen oder Referenden entfalten. Sie kann zum Beispiel die Form eines Vereins annehmen und sich als Wohltäterin der Demokratie präsentieren. Das Vertrauen in unsere Demokratie hat gelitten. Misstrauen, auch gegenüber Freiwilligen, die ihre Unterschriftensammlung durchführen, ohne die Bevölkerung zu täuschen, macht sich breit. Es ist von entscheidender Bedeutung, unsere Volksrechte zu schützen.

Das Gesetz muss so angepasst werden, dass sichergestellt ist, dass die für Initiativen und Referenden gesammelten Unterschriften gültig sind. Jede Person hat das Recht, korrekt über den Inhalt einer Initiative oder eines Referendums informiert zu werden. Der Bundesrat kann sich an den oben genannten Massnahmen orientieren und diejenigen auswählen, die am besten geeignet sind, das Ziel der Verhinderung betrügerischer Unterschriftensammlungen zu erreichen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär einig, dass das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und -bürger in die Rechtsmässigkeit der Prozesse von eidgenössischen Volksbegehren für das politische System und unsere Institutionen zentral ist. Deshalb sollen die zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung, indem Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht werden, ist auch auf die Prävention zu setzen, wozu die bestehenden Abläufe zu optimieren sind.

So hat die Bundeskanzlei entschieden, bis auf weiteres die Unterschriftenlisten von eingereichten eidgenössischen Volksbegehren aus allen Kantonen im 4-Augenprinzip vertieft zu prüfen. Sie prüft dabei auch die ungültigen Unterschriften und sucht nach Mustern und Auffälligkeiten, die auf Fälschungen hindeuten. Eine darüber hinaus gehende Kontrolle spezifisch nur von gegen Entgelt gesammelte Unterschriften durch die Bundeskanzlei hält der Bundesrat hingegen gegenwärtig weder für notwendig noch für praktikabel.

Weiter hat die Bundeskanzlei einen permanenten runden Tisch einberufen mit dem Ziel, zusammen mit den Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden einen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen zu entwickeln. Mögliche Inhalte des Kodexes sind etwa der Verzicht auf die Sammlung von Unterschriften ohne expliziten Auftrag, die Kennzeichnung von Unterschriftenlisten zwecks Nachvollziehbarkeit der involvierten Sammelakteure, eine Offenlegung der Zusammenarbeit mit bezahlten Sammelorganisationen sowie weitere Sorgfaltspflichten und Transparenzregeln (siehe Website der Bundeskanzlei>Politische Rechte>Volksinitiativen>Runder Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen). Eine solche Form der Selbstregulierung entspricht dem pragmatischen Charakter unserer direktdemokratischen Prozesse.

Sollten die bisher initiierten Massnahmen jedoch nicht greifen, so wären zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberische Massnahmen zu erwägen.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.