24.3893 · Interpellation · 2024-09-17
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Vor rund zwei Jahren wurde die Erhöhung des Frauenrentenalters mit 50.5 Prozent der Stimmen äusserst knapp angenommen. Die grosse Mehrheit der Frauen, der Kanton Tessin, die Romandie und auch mehrere Deutschschweizer Kantone lehnten diese Vorlage ab.
Am 6. August 2024 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) endlich bekannt gegeben, dass die AHV-Ausgaben bis ins Jahr 2033 massiv überschätzt wurden, um bis zu 4 Milliarden Franken jährlich. Damit ist klar: Für die Stimmbevölkerung war es ein weiteres Mal nicht möglich, ihren Stimmentscheid auf Basis von korrekten Fakten zu treffen. Die Frauen wurden auf Basis von falschen Zahlen um ein Jahr Rente betrogen.
Trotz der grossen Tragweite haben sowohl der Bundesrat wie auch das Bundesamt für Sozialversicherungen die Öffentlichkeit über Monate nicht oder nur sehr spärlich und unvollständig informiert. Der Bundesrat wird darum gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie hoch ist die Differenz der prognostizierten jährlichen AHV-Ausgaben vor und nach der Korrektur (einzeln für jedes Jahr bis 2033)?
Wie hoch ist die Differenz der prognostizierten Umlageergebnisse der AHV vor und nach der Korrektur (einzeln für jedes Jahr bis 2033)?
Wie hoch ist die Differenz des jährlichen Bundesbeitrages an die AHV vor und nach der Korrektur (einzeln für jedes Jahr bis 2033)?
Beziehen sich die vom BSV vorgenommenen Korrekturen auf die aktuellen AHV-Finanzprognosen oder auf diejenigen, die bereits im Abstimmungskampf zur Erhöhung der Frauenrenten verwendet wurden? Falls ersteres der Fall ist: Wurden die AHV-Ausgaben mit den Finanzprognosen aus dem Jahr 2022 respektive 2021 noch stärker überschätzt als bisher bekannt?
Wann sind die fehlerhaften Finanzprognosen im BSV entdeckt worden?
Wann wurde die Vorsteherin des Innendepartements über die fehlerhaften Finanzprognosen informiert?
Wann wurde der Bundesrat über die fehlerhaften Finanzprognosen informiert?
Gedenkt der Bundesrat die Frauen, die noch immer einen Drittel tiefere Rente erhalten als die Männer, für das verlorene Rentenjahr zu entschädigen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. - 4. Die Finanzperspektiven der AHV mit Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente (ohne Finanzierung) sind in der untenstehenden Tabelle ersichtlich. JahrAusgabenBundesbeitrag Umlageergebnis 16.9.2024vor KorrekturDifferenz16.9.2024vor KorrekturDifferenz16.9.2024vor KorrekturDifferenz202450 387 50 293 94 10 178 10 159 19 2 882 2 507 375 202552 193 52 360 - 167 10 543 10 577 - 34 2 533 2 279 254 202656 816 56 983 - 167 11 477 11 511 - 34 - 526 - 788 262 202758 952 59 233 - 281 11 908 11 965 - 57 -1 656 -2 018 362 202859 561 59 997 - 436 12 031 12 119 - 88 -1 536 -2 015 479 202962 070 62 726 - 656 12 538 12 671 - 133 -2 833 -3 485 652 203062 934 63 958 -1 024 12 713 12 920 - 207 -2 803 -3 755 952 203165 630 67 056 -1 426 13 257 13 545 - 288 -4 227 -5 508 1 281 203266 326 68 141 -1 815 13 398 13 765 - 367 -4 037 -5 639 1 602 203368 878 71 434 -2 556 13 913 14 430 - 517 -5 316 -7 516 2 200 Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2023.
Die am 16. September 2024 publizierten Finanzperspektiven korrigieren und ersetzen jene, die im Mai 2024 für die öffentliche Vernehmlassung zur Umsetzung der 13. AHV-Altersrente publiziert wurden. Ein direkter Vergleich mit früheren Finanzperspektiven ist nicht möglich, weil diese auf anderen Annahmen beruhen, etwa für die Teuerung oder den Arbeitsmarkt. 5.–7. Bei Kontrollarbeiten hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zwei mathematische Formeln im Berechnungsprogramm der AHV-Finanzperspektiven entdeckt, die langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben der AHV führten. Nach einer ersten Schätzung der Abweichungen Ende Mai 2024 hat das BSV ab Ende Juni zwei alternative Berechnungsmodelle entwickelt, um die Grössenordnung der Überschätzung zu ermitteln. Es hat zudem zwei externe Institute damit beauftragt, je ein Modell für die AHV-Ausgaben zu entwickeln, um die eigenen Modelle überprüfen und dem Bundesrat und Parlament bis Ende August wieder verlässliche Finanzperspektiven für den politischen Entscheidungsprozess zur Verfügung stellen zu können. Das BSV hat Mitte Juli 2024 die Departementsvorsteherin und Anfang August 2024 die Öffentlichkeit über die notwendige Korrektur der AHV-Finanzperspektiven informiert. Der Bundesrat sowie die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit sind bereits vorgängig über diese Kommunikation informiert worden. Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern angeordnete Administrativuntersuchung untersucht die Gründe, Verantwortlichkeiten, Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, und die internen Prozesse. Dabei werden auch Einzelheiten zur zeitlichen Abfolge dargelegt. Der Bericht wird bis Ende 2024 erwartet. 8. Es ist am Bundesgericht, über die Beschwerden gegen die Abstimmung über die Reform AHV21 zu entscheiden.