24.3942 · Interpellation · 2024-09-23
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In den vergangenen Jahren hat der Post-Konzern in den Bereichen Informationstechnologie, Cybersicherheit und Gesundheit zahlreiche Übernahmen getätigt:
Livesystems, im Juli 2021
Tresorit, im Juli 2021
SwissSign, im Oktober 2021
Dialog Verwaltungsdata, im November 2021
Hacknowledge, im Juli 2022
Sysmosoft, im Juli 2022
Axsana, im August 2022
Terreactive, im Juli 2023
Open Systems, im September 2024
Drei Bereiche erfordern besondere Aufmerksamkeit:
Cybersicherheit :
Durch die Übernahme mehrerer spezialisierter Unternehmen im ganzen Land verändert die Post das Ökosystem der privaten Cybersicherheitsunternehmen. Angesichts der hohen Aktualität dieses Bereichs ist es nicht sinnvoll, die privatwirtschaftliche industrielle Kapazität unseres Landes zu schwächen.Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID):
Mit der Übernahme der Firma SwissSign positioniert sich die Post als wichtige Akteurin in diesem Bereich: Sie hat so eine grosse Anzahl elektronischer Identitätsnachweise von Bürgerinnen und Bürgern (1,7 Mio.) erworben, die ursprünglich von einem Privatunternehmen stammen.
Heute ist dieses Identifikationsmittel für Bürgerinnen und Bürger, welche die Online-Dienste der Post nutzen möchten, Pflicht.Elektronisches Patientendossier:
Indem die Post eine Mehrheitsbeteiligung an der Stammgemeinschaft Axsana erworben und damit ihre einzige Konkurrentin, die Swisscom, im Bereich des elektronischen Patientendossiers aus dem Rennen geworfen hat, verfügt sie im Bereich E-Health über eine Monopolstellung.
Diese Einkäufe mit öffentlichen Mitteln ausserhalb des Kerngeschäfts der Post können zu unfairen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Der Bundesrat als Konzerneigentümer wird gebeten, sich zu folgenden Fragen zu äussern:
Welches ist die Strategie, wenn ein Unternehmen, das zu 100 Prozent unter der Kontrolle des Bundes steht, wiederholt solche Übernahmen tätigt?
In welchen Bereichen will die Post in den nächsten 6 bis 24 Monaten neue Übernahmen tätigen?
Welche Massnahmen wurden/werden ergriffen, um eine Monopolsituation in der Zukunft zu vermeiden?
Welche Strategie verfolgt der Bundesrat für die Post in den Bereichen E-Health, elektronisches Patientendossier und Cybersicherheit?
Welche Strategie verfolgt der Bundesrat für die Post im Bereich des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID), zumal das neue E-ID-Gesetz noch in der Beratungsphase steckt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unternehmensstrategie der Schweizerischen Post AG ist seit längerem Gegenstand von politischen Diskussionen. Unter den heute geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung des Verwaltungsrates der Post. Der Bundesrat steuert die Post mit dem Erlass von strategischen Zielen, welche auch Vorgaben zu Akquisitionen beinhalten.Mit der Überweisung der Motion Rechsteiner 21.4595 «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, dass Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags der Post dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt und zuhanden der verantwortlichen Parlamentskommission begründet werden müssen. Zurzeit werden die Grundlagen für die Umsetzung dieser Motion erarbeitet.Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt: 1, 4 und 5) Die Post steht vor der Herausforderung, dass ihr traditionelles Kerngeschäft – insbesondere die Beförderung von Briefen und die Abwicklung von Bareinzahlungen an den Postschaltern – seit Jahren stark rückläufig ist und auch in Zukunft weiter schrumpfen wird. Weil diese Dienstleistungen an eine flächendeckende Infrastruktur gebunden sind, deren Kosten sich nur schwer senken lassen, wird es für die Post immer schwieriger, im Kerngeschäft ein positives Ergebnis zu erzielen. Da sie gleichzeitig gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen, richtet sie ihre Unternehmensstrategie darauf aus, den Rückgang des Kerngeschäfts durch Wachstum in anderen Bereichen zu kompensieren. Dies insbesondere in Bereichen, in denen die bisherige physische durch die elektronische Übermittlung von Informationen und Daten ergänzt oder ersetzt wird. Zur Realisierung dieser Strategie ist die Post oftmals auf den Zukauf von Unternehmen angewiesen. Dabei ist sie nicht völlig frei, in welche Zielmärkte sie expandiert. Das Tätigkeitsfeld ist durch den Zweckartikel des Postorganisationsgesetzes (Art. 3 POG; SR 783.1) definiert. Neben dem Kerngeschäft umfasst dieses auch weitere, damit zusammenhängende Dienstleistungen. In der Botschaft zum Postorganisationsgesetz (BBl 2009 5265t, 5275) hielt der Bundesrat fest, dass der Post im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen die notwendige unternehmerische Freiheit zu belassen ist, ihre Angebote laufend den jeweiligen Veränderungen anzupassen und sie weiterzuentwickeln. Im Zuge der Digitalisierung verändern sich die Art und Qualität der Produkte und Dienstleistungen, die Möglichkeiten zur Leistungserbringung sowie das Verhalten der Kundschaft tiefgreifend. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt der Unternehmensstrategie der Post darin, die sichere Behandlung und Beförderung von sensiblen Informationen und Daten sowohl im physischen als auch im digitalen Raum sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem Leistungen im Zusammenhang mit dem e-Brief, zur Cybersicherheit sowie Produkte wie das elektronische Patientendossier und digitale Identitätsnachweise. Dazu ist oftmals der Kauf von entsprechenden Unternehmen des IKT-Sektors inklusive des dort vorhandenen Knowhows und der von diesen Unternehmen entwickelten Lösungen nötig. Aus der Sicht des Bundesrates ist die Unternehmensstrategie der Post nachvollziehbar und zweckmässig. Er trägt daher als Eigner diese Strategie mit.2) Unter den heute gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen kommentiert der Bundesrat einzelne Akquisitionen der Post nicht, zumal diesbezügliche Informationen auch Geschäftsgeheimnisse umfassen.3) Der Bundesrat sieht keine Gefahr, dass die Post infolge ihrer Akquisitionen eine marktbeherrschende Stellung oder gar eine Monopolstellung in den Zielmärkten erreichen könnte. Denn die WEKO kann nach Art. 9 und 10 Kartellgesetz (KG; SR 251) meldepflichtige Zusammenschlüsse verbieten oder mit Bedingungen und Auflagen zulassen, wenn diese eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann. So hat die WEKO beispielsweise die Übernahme der Quickmail-Gruppe durch die Post untersagt. Zudem besteht die Missbrauchskontrolle marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 KG, u.a. wenn nach nicht meldepflichtigen Zusammenschlüssen eine marktbeherrschende Position entstehen sollte und es zu Missbräuchen kommt.