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24.4156 · Motion · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für einen Beschluss der Bundesversammlung vorzulegen, mit welchem die einschlägigen Bestimmungen zu den internationalen Adoptionen so angepasst werden, dass die Verfahren auch mit vermindertem Mengengerüst effizient und kompetent durchgeführt werden können. Der Entwurf soll folgende Punkte enthalten:

  • Eine bundesweite Zusammenlegung der Zentralbehörden Adoption für den internationalen Bereich

  • Eine Beschränkung der Länder, aus denen internationale Adoptionen möglich sind, auf Länder, bei denen gute Erfolgsaussichten bestehen (aufgrund von Erfahrungen und/oder guten Voraussetzungen)

  • Allenfalls die Schaffung einer zentralen, unabhängigen und vom Bund beaufsichtigten Vermittlungsstelle, welche die Verfahren im Auftrag der Adoptivelternkandidaten begleitet

Begründung

Internationale Kindsadoptionen sind sowohl für das Kind wie auch für die aufnehmende Familie ein Gewinn. Oftmals erhält ein Kind, welches in seinem Herkunftsland aufgrund einer Behinderung oder aufgrund der familiären und wirtschaftlichen Hintergründe kaum Perspektiven gehabt hätte, in der Schweiz die Chance auf ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben. Die Familie wiederum kann sich oftmals den Kinderwunsch erfüllen, der auf biologischem Weg nicht möglich wäre.

Zum Schutz vor Missbrauch sind die administrativen Hürden, geregelt im Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993, aber zurecht enorm hoch und viele Adoptionsbegehren scheitern daran. Das geringe Mengengerüst von lediglich noch etwa 30 internationalen Adoptionen pro Jahr führt dazu, dass bei den kantonalen Zentralbehörden die nötige Routine und das Knowhow in diesem Bereich zunehmend abhandenkommen. Die Übernahme der kantonalen Kompetenzen durch den Bund ist deshalb sinnvoll, genauso wie die Beschränkung auf Länder innerhalb einer Positivliste. Mit der Beschränkung auf kompetente und vertrauenswürdige Rechtsstaaten können die Verfahren gefestigt und das Instrument der internationalen Adoption gestärkt werden.

Akkreditierte Adoptionsvermittlungsstellen können die administrativen Hürden senken. In den vergangenen Jahren haben aber die meisten Vermittlungsstellen ihren Betrieb eingestellt. Das hat zur Folge, dass Bund und Kantone gleichzeitig Fazilitator wie auch Kontrolleur des Verfahrens sind. Dieser Rollenkonflikt kann durch die Schaffung einer unabhängigen, nationalen Adoptionsvermittlungsstelle behoben werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

In seinem Bericht «Illegale Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka: historische Aufarbeitung, Herkunftssuche, Perspektiven» vom 11. Dezember 2020 in Erfüllung des Postulats Ruiz 17.4181 stellte der Bundesrat fest, dass die aktuelle Gesetzgebung und Praxis im Bereich der internationalen Adoptionen gewisse Mängel aufweisen. Eine Expertengruppe wurde beauftragt, den Bedarf konkret zu analysieren und die notwendigen rechtlichen und praktischen Änderungen vorzuschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der internationalen Adoptionsverfahren steht und sich die vergangenen Unregelmässigkeiten nicht mehr wiederholen.Am 8. Dezember 2023 nahm der Bundesrat den Zwischenbericht der Expertengruppe zur Kenntnis und beauftragte das EJPD, ihm bis Ende 2024 den Schlussbericht der Expertengruppe sowie einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-99228.html). Der Zwischenbericht schlägt zwei alternative Szenarien für die Zukunft vor: eine substanzielle Reform (die sowohl eine Reduktion der Kooperationsländer als auch eine gewisse Zentralisierung der Aufgaben der Schweizer Behörden umfasst) oder die vollständige Einstellung internationaler Adoptionen (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen).Das Thema ist vielfältig und hochsensibel. Eine Entscheidung über die Zukunft der internationalen Adoptionen sowie über mögliche Reformen muss auf einer soliden Analyse beruhen und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die vorliegende Motion verfrüht ist und die Veröffentlichung des Schlussberichts der Expertengruppe, die für Ende 2024 erwartet wird, abgewartet werden sollte. Erst gestützt darauf kann entschieden werden, ob und wenn ja unter welchen veränderten Voraussetzungen internationale Adoptionen in der Schweiz auch in Zukunft vorgenommen werden sollen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.