24.4161 · Interpellation · 2024-09-26
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten sind heute Teil der organisierten Kriminalität und von kriminellen Netzwerken. Dabei handelt es sich um eine besonders unmenschliche Form der organisierten Kriminalität. Gleichzeitig tragen Menschenschmuggler und Schlepper wesentlich zur irregulären Migration bei, indem sie Menschen für horrende Summen illegal in und durch europäische Staaten schleusen und ihre Abhängigkeit ausnützen. Auf der Ebene der EU gibt es aktuell Bestrebungen, gegen diese Form der Kriminalität noch effektiver vorzugehen. Eine verstärkte internationale Kooperation mit allen betroffenen Staaten ist dafür unverzichtbar. Die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten sollte auch für die Schweiz eine hohe Priorität haben – einerseits zur Bekämpfung der organisierter Kriminalität, andererseits auch zur Reduktion von irregulärer Migration. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten zur Eindämmung der irregulären Migration zu intensivieren und welche konkrete Möglichkeiten gibt es aus Sicht des Bundesrates, gegen diese Form der organisierten Kriminalität noch effektiver vorzugehen?
Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Bestrebungen auf der Ebene der EU, die Massnahmen gegen Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten zu verstärken, und welche Optionen sieht er, die Kooperation insbesondere mit unseren Nachbarstaaten zu verstärken?
Welche Rolle kommt den Kantonen bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten zu, und wie kann die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und dem Bund verstärkt werden, um die Effizienz und Effektivität der Schweiz diesbezüglich zu erhöhen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat erachtet die Bekämpfung von Menschenschmuggel als wichtigen Bestandteil bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und irregulärer Migration. Vor dem Hintergrund der laufenden internationalen Initiativen gegen die Schleusungskriminalität erarbeitete der Bund die dritte Strategie der Schweiz für eine Integrierte Grenzverwaltung (IBM-Strategie III). Ein entsprechender Aktionsplan für die Jahre 2024-2028/29 wurde im Frühling 2024 von der Konferenz der kantonalen Justiz -und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD) und vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die dritte IBM-Strategie sieht vor, die Zusammenarbeit der Grenzverwaltungsbehörden mit den Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu verstärken. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Bund im IBM-Aktionsplan verschiedene Massnahmen formuliert. Unter anderem soll bis 2026 die Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels Teil einer nationalen Strategie sein. Die geplante EU-Richtlinie zur «Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU» wird der Schweiz voraussichtlich als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert werden. Die Schweiz nimmt deshalb im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte gemäss dem Schengen-Assoziierungsabkommen an den Diskussionen zur Erarbeitung teil und bringt sich aktiv mit Vorschlägen ein. Der Bundesrat ist überzeugt, dass einheitlichere Vorschriften bei der Bekämpfung der organisierten Schleusungskriminalität zielführend sind. Der Austausch von polizeilichen Informationen und eine zielgerichtete Koordination sind bei der Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels essenziell, sowohl national als auch international. Dabei spielt der Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit mit Europol und Interpol eine zentrale Rolle. Diese Zusammenarbeit ist etabliert. Die Strafverfolgung von Menschenschmuggel liegt in kantonaler Kompetenz. Die Strafbehörden des Bundes können nach Artikel 27 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) erste Ermittlungen durchführen, wenn Straftaten in mehreren Kantonen oder im Ausland begangen wurden und die Zuständigkeit eines Kantons noch nicht feststeht. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass für eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ein ganzheitlicher, multidisziplinärer Ansatz sowie konkrete Massnahmen im Sinne einer nationalen Strategie nötig sind. Das EJPD wird zusammen mit der KKJPD eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im 2025 lancieren. Dazu gehören auch gezielte Massnahmen zur wirksamen Bekämpfung des organisierten Menschenschmuggels.