24.4187 · Postulat · 2024-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Angestrebt wird, ein transparentes, landesweites System nach den Artikeln 58 ff. des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu implementieren, dank dem sich Indikatoren zur Qualität von Leistungserbringern vergleichen lassen. Die Einrichtung eines solchen Systems soll möglichst rasch in die Vier-Jahres-Ziele aufgenommen werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er folgende Punkte untersucht:
1. Wie schnell plant der Bundesrat, unabhängig von den Initiativen der Spitäler und den Fortschritten der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK), eine nationale Koordination und Vereinheitlichung der Indikatoren für die Ergebnisqualität (Outcome), insbesondere den Behandlungserfolg aus Patientensicht (Patient-reported outcome measures, PROMs), einzuführen?
2. Der Vergleich soll auf Ergebnissen beruhen, die mit anerkannten, das höchste Qualitätsniveau darstellenden Normen erzielt wurden ("Goldstandards"). Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einige im Ausland angewandte Modelle zu prüfen, insbesondere in Ländern, in denen bereits einfache, für Patientinnen und Patienten verständliche Scoring-Systeme existieren.
3. Wäre es nicht sinnvoll, eine Website und eine mobile Anwendung einzurichten, dank denen Patientinnen und Patienten die Qualität von Spitälern und anderen Leistungserbringern vergleichen können? Sollte der Bundesrat dieses Instrument direkt umsetzen oder könnte diese öffentliche Aufgabe Gegenstand eines Ausschreibungsverfahrens für Dritte sein? Könnten die Ausgaben für die Durchführung des Projekts nach den Artikeln 58c Absatz 1 Buchstabe f und 58d KVG entschädigt werden?
Begründung
Bis heute haben die neuen Artikel 58ff. des KVG und die nationalen Qualitätsbewertungen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung (ANQ), des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und anderer relevanter Organisationen zu einem erheblichen Qualitätsfortschritt geführt. Auch die Fortschritte der EQK bei der Entwicklung neuer Qualitätsindikatoren und die Qualitätsvereinbarung zu Artikel 58a KVG zwischen dem Spitalverband H+ und den Verbänden der Versicherer sind zu begrüssen. Dennoch ist es zwingend erforderlich, dass der Bundesrat die Qualitätstransparenz zum Nutzen der Patientinnen und Patienten erhöht. Ein Vergleichsinstrument, das für alle in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Versicherten zugänglich ist, wird unerlässlich. Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten fördern nicht nur das Vertrauen der Patientinnen und Patienten, sondern regen auch einen gesunden Wettbewerb zwischen den Anbietern an und tragen so zu einer ständigen Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung bei.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der 2019 veröffentlichte «Nationale Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen – Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit des Schweizer Gesundheitswesens» (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung >Qualitätsentwicklung in der Schweiz) weist auf bestehende nationale Indikatoren hin (BAG, ANQ, Swissnoso). Im Bericht wird jedoch ebenfalls ausgeführt, dass im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nur sehr wenige Indikatoren vorhanden sind. Der Bericht kommt zum Schluss, dass ein Gesamtpaket von Qualitätsindikatoren erforderlich ist, um die Transparenz zu erhöhen. Diese Indikatoren sollten genutzt werden, um Gesundheitsfachpersonen dabei zu unterstützen, ihre Abläufe zu überwachen und zu verbessern. Zudem sollten diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieses Berichts hat der Bundesrat in seiner Strategie zur Qualitätsentwicklung der Krankenversicherung (Qualitätsstrategie) vom 11 März 2022 fünf Handlungsfelder definiert, von denen eines auf die Erhöhung der Transparenz abzielt: « Evidenzbasierte Entscheidungsfindung » (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien & Programme > Qualitätsstrategie KVG). In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat der Bundesrat zwei seiner Ziele zur Qualitätsentwicklung (Vierjahresziele) für die Jahre 2022 - 2024 für dieses Handlungsfeld definiert: «Das nationale Monitoring-System ist aufgebaut und wird betrieben» und «Eine Übersicht über den Wissensstand zur Qualität der Leistungen in der Schweiz ist öffentlich einsehbar (Nationales Qualitäts-Dashboard)» (siehe Verweis weiter oben). Zur Realisierung seiner Ziele hat der Bundesrat die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt. Die EQK hat seit 2021 die Aufgabe, Qualitätsindikatoren zu entwickeln und auszuwählen, ein nationales Monitoring-System zu konzipieren und es zur langfristigen Kontrolle und Bewertung der Leistungsqualität zu nutzen. Die EQK wird ein nationales Dashboard aufbauen, das einen einfachen Abruf von Informationen zur Leistungsqualität ermöglicht. Diese Übersicht enthält vor allem Informationen über Patient Reported Experience Measures (PREMs) und Patient Reported Outcome Measures (PROMs). Die EQK hat ihre Arbeit aufgenommen und in einem ersten Schritt das Swiss Learning Health System (SLHS, Universität Luzern) damit beauftragt, die Modelle mehrerer europäischer Länder und die Bedürfnisse der Stakeholder in der Schweiz bezüglich der Verwendung eines Monitoring-Systems und eines Dashboards zu analysieren. Der 2023 herausgegebene Bericht (www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) > Kommunikation und Publikationen) legt den Grundstein für die Entwicklung transparenter Qualitätsinformationen in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Die EQK setzt ihre Arbeiten im Jahr 2024 mit der Vergabe von zwei Mandaten fort: eines zu Inhalt und Nutzerkreis eines Monitoring-Systems und eines zu einer Navigationsplattform. Die EQK unterstützt diese Mandate finanziell. Das Anliegen des Postulats ist folglich bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.