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24.4213 · Postulat · 2024-09-27

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen zusätzlichen gesetzlichen und regulatorischen Massnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im 1. Arbeitsmarkt gefördert werden kann. Dazu gehören sowohl die Eingliederung und der Verbleib von Personen im 1. Arbeitsmarkt, die aufgrund einer Invalidität aus dem Erwerbsleben ausscheiden als auch die Inklusion von Personen, welche bisher ausschliesslich im 2. oder ergänzenden Arbeitsmarkt arbeiten. Zu klärende Fragen sind u.a.:

  • Wie können Arbeitgeber bei der Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes stärker unterstützt, aber auch in die Verantwortung genommen werden? Kann das Modell des Lohnkostenzuschusses einen Beitrag leisten? Welchen Beitrag kann verstärktes Job Coaching für Arbeitnehmende und Arbeitgebende leisten?

  • Wie müssten verbindliche Zielvorgaben, Quotensysteme oder Steueranreize ausgestaltet sein, damit sie einen wirksamen Beitrag an einen inklusiven 1. Arbeitsmarkt leisten? Welche Erfahrungen hat man diesbezüglich im Ausland gemacht?

  • Welchen Beitrag kann die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern für die gezielte Schaffung von Inklusionsarbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt leisten? Welche gesetzlichen Instrumente braucht es dazu? Welchen Beitrag können verbindliche Zielvorgaben pro Branche auf Ebene der Sozialpartner leisten?

  • Welchen Beitrag an die Finanzierung von Inklusionsmassnahmen kann eine Abgabe bei Nichterfüllen der Zielvorgaben oder ein Bonus-Malus-System leisten? Wie kann der Ressourcentransfer vom ergänzenden Arbeitsmarkt hin zu Unterstützungsleistungen direkt im 1. Arbeitsmarkt gefördert werden?

  • Wie kann eine systematische Zusammenarbeit von Integrationsbetrieben und Unternehmen im 1. Arbeitsmarkt gefördert werden?

Begründung

Menschen mit Behinderungen sind in der Schweiz gemäss BFS deutlich schwächer in den 1. Arbeitsmarkt integriert als Menschen ohne Behinderungen. Sie sind zudem mit ihrer Arbeitssituation deutlich unzufriedener. Gleichzeitig stellen sie ein grosses Fachkräftepotenzial dar und bringen viele Kompetenzen mit, die bisher zu wenig genutzt werden. Auch der Uno-Ausschuss empfiehlt der Schweiz, Massnahmen zu ergreifen, welche die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt erhöhen. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, mit welchen systemischen Massnahmen der 1. Arbeitsmarkt in der Schweiz inklusiver ausgestaltet werden kann.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Die Anliegen des Postulats sind teilweise bereits Gegenstand der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes, zu der der Bundesrat vom 8.12.2023 bis 05.04.2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchführte. Weitergehende Fragen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird der Bundesrat namentlich im Rahmen der Volksinitiative für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative), die am 5. September 2024 eingereicht wurde, prüfen und in der Botschaft zu dieser Initiative beantworten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.