24.4386 · Interpellation · 2024-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten.
- Über wie viel Waldfläche verfügt der Bund als Waldbesitzer?
- Wie wird das Holz aus diesen Wäldern genutzt?
- Wie viel Holz hat der Bund in den letzten 5 Jahren als Bauherr verbaut?
- Wie hoch war der Anteil an Schweizer Holz und wie hoch der Anteil an Holz aus dem eigenen Wald des Bundes?
- Wie wirken sich die aktuellen beschaffungsrechtlichen Vorgaben auf die Verwendung von Holz aus Bundeswäldern bei Projekten des Bundes aus?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bund sowie die bundesnahen Unternehmungen besitzen als Waldeigentümer 8'256 Hektaren Wald (Schweizerische Forststatistik 2023) in der Schweiz. Dieser Bundeswald befindet sich insbesondere auf Arealen der Armee, gefolgt von der SBB. 2) Die Bewirtschaftung dieser dezentralen Wälder erfolgt in den meisten Fällen durch regional ansässige, professionelle Bewirtschafter wie Forstbetriebe. Zu berücksichtigen ist dabei der spezifische Zweck des gesamten Areals wie beispielsweise für die Eisenbahninfrastruktur oder als Schiessplätze. Die durchschnittliche Nutzungsmenge der letzten zehn Jahre betrug gemäss Forststatistik rund 17'000 Kubikmeter Holz pro Jahr. Von dieser Holzmenge wurden auf dem Holzmarkt 42 Prozent als Stammholz, 6 Prozent als Industrieholz und 52 Prozent als Energieholz verkauft. 3) und 4) Gemäss Artikel 34b des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) fördert der Bund bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz. Der Bund verfügt über kein systematisches Monitoring zum Einsatz von Holz bei eigenen Bauten und Anlagen. Die detaillierten Mengen der Verwendung von Schweizer Holz oder bundeseigenem Holz sind entsprechend nicht bekannt. Gemäss einer Auswertung der erteilten Baubewilligungen ist bei rund einem Drittel der Bauten für den Bund und die bundesnahen Betriebe Holz oder eine Holzhybridbauweise im Tragwerk zur Anwendung gekommen (Berner Fachhochschule, Departement Architektur, Holz und Bau (BFH-AHB) «Holzendverbrauch Schweiz 2023/24», noch nicht veröffentlicht). Hinzu kommen weitere Holzverwendungen an den Bauten des Bundes beispielsweise als Fassaden oder im Innenausbau. 5) Für die Umsetzung von Artikel 34b WaG wirkt sich die neue Regelung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) mit dem Zuschlag an das «vorteilhafteste Angebot» positiv aus. Mit der Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien als Eignungs- und Zuschlagskriterien oder technische Spezifikationen bei der Ausschreibung (z.B. Emissionen bei der Herstellung und beim Transport, Kreislauflösungen, usw.) kann sich nachhaltig und regional produziertes Holz immer öfters durchsetzen. Ergänzend unterstützen vorhandene Synergien mit Zielwerten zu Emissionen beim Bauen sowie Labels die Wahl zur Verwendung von Holz. Die beschaffungsrechtlichen Vorgaben wirken sich auch positiv auf die Möglichkeit von öffentlichen Bauherren aus, eigenes Holz zu verwenden. Diese Möglichkeit wird von Kantonen und Gemeinden genutzt. Seitens des Bundes ist ein Bauvorhaben bekannt, bei dem die Verwendung von eigenem Holz geprüft wurde. Es konnte für den Innenausbau verwendet werden. Das Konstruktionsholz musste auf dem Markt beschafft werden. Die Rahmenbedingungen der Bundeswälder mit ihrer räumlichen Verteilung über die ganze Schweiz und die Lage auf Arealen mit einem spezifischen Zweck (z. B. Eisenbahn oder Armee) sind eine Herausforderung für eine umfangreichere Verwendung des bundeseigenen Holzes. Aus Sicht des Bundesrates genügen die rechtlichen Grundlagen und Instrumente für eine nachhaltige Nutzung und Verwendung von Holz aus bundeseigenen Wäldern.