24.4428 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Für den bereits beschlossenen Ausbauschritt 2035 besteht gemäss BAV ein zusätzlicher Finanzbedarf von bis zu 14 Milliarden Franken für die nächsten rund 20 Jahre. Diese werden für sogenannte Reparaturmassnahmen verwendet. Als Grund nennt das BAV veränderte Planungsgrundlagen der SBB zu Gunsten eines robusten Fahrplans und den Verzicht auf das kurvenschnelle Fahren mit dem neuen Doppelstockzug.
Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Reparaturmassnahmen sind allenfalls in der Zentralschweiz mit dem Ausbauschritt 2035 geplant?
Wie ist es zu rechtfertigen, dass aufgrund eines technischen Problems (Wako) der gesamte Bahnausbau in anderen Regionen für die dringend notwendigen Beförderungskapazitäten um Jahrzehnte verunmöglicht werden könnte?
Wie wird sichergestellt, dass in der Botschaft 2026 auch genügend Mittel für neue dringend notwendige Grossprojekte wie dem Durchgangsbahnhof Luzern vorhanden sind?
Wie wird gewährleistet, dass es aufgrund allfälliger Reparaturmassnahmen beim Projekt Durchgangsbahnhof Luzern zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Da die Planungen für die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 und für die Botschaft 2026 zum Bahnausbau noch laufen, äussert sich der Bundesrat derzeit nicht zu den konkreten Infrastrukturmassnahmen, welche notwendig sind, um den Angebotsausbau gemäss Ausbauschritt 2035 umsetzen zu können. Die entsprechenden Massnahmen werden zu gegebenem Zeitpunkt im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage vorgelegt.
2. Die sogenannte Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 (AK 35) hat verschiedene Auslöser. Der Verzicht auf die Wankkompensationstechnologie beim neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB ist nur einer der wesentlichen Faktoren. Weiter stellt die SBB aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre fest, dass die Stabilität des Angebotskonzepts mit den vor 10 Jahren definierten Parametern nicht mehr gewährleistet ist. Das Netz ist seit Jahren aufgrund der steigenden Verkehrsleistung und des erhöhten Baustellenbedarfs stark ausgelastet. Dadurch haben selbst einzelne Verspätungsereignisse weitreichende Auswirkungen. Neue Mess- und Simulationsmethoden haben zudem gezeigt, dass die bisher berechneten technischen Fahrzeiten in der Realität oftmals nicht erreicht werden können. Die SBB hat vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren verschiedene Entscheidungen zur Stabilisierung des Betriebs und zur Erreichung der Pünktlichkeitsziele getroffen, welche die Anpassung der Planungsparameter erforderlich machen. Der geplante Fahrplan 2035 kann nur stabil und zuverlässig umgesetzt werden, wenn zusätzliche Fahrzeitreserven eingeplant und zusätzliche Ausbauten realisiert werden.
3. Mit den für die Konsolidierung des AK 35 nötigen Infrastrukturanpassungen ist ein zusätzlicher, sehr grosser Kostenfaktor ins Spiel gekommen. Stossrichtungen für die Erarbeitung der nächsten Botschaft des Bundes zum Bahnausbau sollen im Verlaufe des Jahres 2025 erarbeitet werden.
4. Die Finanzierung der weiteren Projektierung (Auflage- und Bauprojekt) des Durchgangsbahnhofs Luzern (1. Etappe, Kopf-/Tiefbahnhof mit Dreilindentunnel) ist bis 2031 gesichert. Ebenso kann aus heutiger Sicht die Terminplanung der Projektierung eingehalten werden.