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24.4574 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Für ihr Sportprogramm gibt die SRG rund 15% ihrer Gesamteinnahmen aus, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Andreas Meier (24.4024) schreibt. Allein für Sportrechte - vorab im Bereich Fussball und Eishockey – werden jährlich etwa 40 Millionen CHF aufgewendet. Das entspricht einem Fünftel der Kosten für den Bereich Sport und 3 Prozent der Gesamteinnahmen.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgenden Fragen gebeten:

Müsste die bisherige Anwendung der Programmautonomie der SRG gemäss Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung angesichts der international stark steigenden Kosten für Sportrechte nicht gezielt enger gefasst werden?

Welche regulatorischen Anpassungen müssten vorgenommen werden, um die SRG beim Erwerb von Sportrechten zu Bietergemeinschaften mit weiteren Fernsehsender der Schweiz oder Sublizenzen zu verpflichten?

Welche regulatorischen Anpassungen müssten vorgenommen werden, um eine massvolle Deckelung der Ausgaben für Sportrechte bei der SRG umzusetzen?

Inwiefern erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass die SRG die freiwerdenden Mittel im Sinne des Service Public für gesellschaftlich relevante Sportarten einsetzt, die nicht oder nur in geringem Umfang kommerziell vermarktet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die in der Bundesverfassung garantierte Programmautonomie ist ein hohes Gut, das der Bundesrat respektiert und nicht in Frage stellen will. Der SRG werden aber durch den Leistungsauftrag im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und der Konzession gewisse Rahmenbedingungen vorgegeben. Die SRG ist zu einer vielfältigen Sportberichterstattung verpflichtet. Ihre Berichterstattung umfasst über 100 Sportarten. Die SRG kann also bereits heute nicht den alleinigen Fokus auf den Erwerb von «Premium»-Sportrechten legen. Sollte eine Obergrenze für die Ausgaben für Sportrechte festgelegt werden, müsste die Konzession entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat hat die Eckwerte für die neue SRG-Konzession, die voraussichtlich 2029 in Kraft treten wird, bereits 2022 festgelegt und im Zusammenhang mit seinem Entscheid zur SRG-Initiative im Juni 2024 bestätigt. Die SRG soll ihren Fokus künftig auf Information, Kultur und Bildung legen. Bei Unterhaltung und Sport soll sie primär das anbieten, was Private nicht abdecken. Bei der Ausarbeitung der neuen Konzession wird der Bundesrat daher auch den Konzessionsartikel zum Sport überprüfen. Hierfür wird er zum gegebenen Zeitpunkt eine vertiefte Analyse der Sachlage vornehmen. Die heutige Konzession sieht bereits vor, dass die SRG beim Sportrechteerwerb Kooperationen mit Schweizer Veranstaltern anzustreben hat (Art. 10 Abs. 3 der SRG-Konzession). Für eine weitergehende Verpflichtung zur Kooperation müsste das RTVG oder die Konzession der SRG angepasst und gleichzeitig der Programmautonomie Rechnung getragen werden.