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Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit bei Katastrophen in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft

24.4630 · Motion · 2024-12-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Katastrophen in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft zu stärken. Dies basierend auf den Fähigkeitslücken, die im Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3007 dargelegt werden. Insbesondere sind die Ressourcen der Armee so auszubauen, damit die im Bericht dargelegte Fähigkeitslücken 10 (Dekontamination) und 14 (Sanitätsdienst) möglichst rasch geschlossen werden können.

Begründung

Der Bericht des Bundesrates zur "Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz" vom 26.06.2024 zeigt gravierende Fähigkeitslücken bei der Bewältigung von Katastrophen in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft auf, die eine stärkere zivil-militärische Zusammenarbeit erfordern. Die Ergebnisse zeigen, dass über sämtliche Fähigkeitsbereiche gesehen die Fähigkeiten mit einem Anteil von 30% als ungenügend beurteilt wurden. Besonders im Bereich der Dekontamination (Fähigkeitslücke 10) und des Sanitätsdienstes (Fähigkeitslücke 14) besteht dringender Handlungsbedarf, da hier ein hohes Risiko vorhanden ist, (Risiko = Eintretenswahrscheinlichkeit des Ereignisses x Schadensausass). Die Schweiz verfügt derzeit nicht über ausreichende Kapazitäten zur Dekontamination grosser Menschenmengen, wie sie etwa bei chemischen oder radioaktiven Unfällen notwendig wären. Hier kann die Armee mit ihrem Know-how und ihren ABC-Ressourcen eine zentrale Rolle spielen. Ebenso wurde festgestellt, dass das Gesundheitswesen stark auf den Alltag ausgerichtet ist und kaum Kapazitätsreserven für einen Massenanfall von Verletzten aufweist. Geschützte sanitätsdienstliche Anlagen sind unzureichend, und qualifiziertes Personal fehlt, insbesondere im Bereich Katastrophenmedizin.

Der Bericht betont, dass die Armee durch ihre Ressourcen und Infrastruktur entscheidend dazu beitragen kann, diese Fähigkeitslücken zu schliessen. Eine verstärkte Kooperation zwischen der Armee und dem Bevölkerungsschutz ist notwendig, um die Resilienz der Schweiz gegenüber Katastrophen in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft zu erhöhen. Diese Massnahmen sind essenziell, um die Sicherheit der Bevölkerung in Notlagen zu gewährleisten und die im Bericht aufgezeigten Schwächen effektiv zu beheben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bevölkerungsschutz in der Schweiz muss fortlaufend und vorausschauend weiterentwickelt werden. Die Fähigkeitsanalyse, die dem Bericht "Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz" des Bundesrates vom 26. Juni 2024 in Erfüllung des Postulates 22.3007 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates betreffend "Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren" zu Grunde liegt, dient als erste Auslegeordnung, auf deren Basis konkrete Folgearbeiten zur Weiterentwicklung konzipiert und umgesetzt werden. Dazu beinhaltet der Bericht Ziele, das weitere Vorgehen sowie die Zuständigkeiten, was als Startpunkt eines kontinuierlichen Prozesses zu betrachten ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat die Arbeiten mit allen Beteiligten – so auch mit der Armee – aufgenommen und orientiert den Bundesrat Ende 2026 mit einem Bericht über den Stand. Diesen Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden, damit die anvisierten Lösungen koordiniert angegangen werden können. Nur so kann das übergeordnete Ziel des Bevölkerungsschutzes erreicht werden, das in der Schweiz vorhandene Fähigkeitspotenzial so zu nutzen, dass für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten ein grösstmöglicher Schutz sichergestellt werden kann. Im Bereich der Katastrophenmedizin ist zudem die Neuausrichtung des koordinierten Sanitätsdienstes im Gang; Mitte 2025 soll der Bundesrat mit einem Bericht darüber orientiert werden. Die Schweizer Armee unterstützt bereits heute den Bevölkerungsschutz: Bei Bedarf kann sie subsidiär zum Einsatz kommen, um die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Krisen oder Notlagen zu unterstützen, wenn deren eigenen Mittel nicht ausreichen. Der primäre Auftrag der Schweizer Armee ist und bleibt aber die Verteidigung des Landes. Darauf hat sie sich auszurichten. Ein Ressourcenausbau der Schweizer Armee in den Bereichen Dekontamination und Sanitätsdienst würde dahingegen zulasten der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit gehen und entspricht nicht dem Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035 (BBI 2024 3140) vom 2. Dezember 2024.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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