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24.4677 · Motion · 2024-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmenkatalog zu erarbeiten, der anschliessend vom Staatssekretariat für Migration umzusetzen ist. Die Massnahmen sollen das brachliegende Potenzial der neuen Technologien und des datenbasierten Ansatzes nutzen und so eine bessere Überwachung der Migrationsströme und eine Verbesserung der Rückführprozesse ermöglichen.

Der Katalog soll insbesondere die folgenden Massnahmen umfassen:

  1. Nutzung von Satellitendaten und von Systemen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, für die Erkennung und Beobachtung der Tendenzen bei der Migration, wobei international bewährte Verfahren (best practices) zu beachten sind.

  2. Schaffung mobiler Grenzkontrollteams, die auf der Grundlage von Echtzeitdaten flexibel an den neuralgischen Stellen eingesetzt werden können.

  3. Verbesserte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern bei Rückführungen durch innovative Anreizmodelle und den Einsatz moderner Technologien zur Identitätsfeststellung.

  4. Auslotung der Möglichkeiten, mit der EU und anderen Schengen-Staaten bei der Nutzung digitaler Technologien für die Migrationskontrolle enger zusammenzuarbeiten.

  5. Lancierung eines Pilotprojekts, um solche Massnahmen in der Schweiz zu testen.

Begründung

Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Migration sind innovative, wirksame und flexible Lösungen gefragt. Während systematische Grenzkontrollen den Pendelverkehr und den Handel behindern können und so den alltäglichen Verkehrsstau noch verschlimmern, ermöglichen neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Satellitendaten gezieltere und effizientere Kontrollen. Mobile Grenzkontrollteams ihrerseits bieten die nötige Flexibilität, um auf Veränderungen der Migrationsströme zu reagieren, ohne den Schengen-Raum übermässig zu belasten.

Die Schweiz hat ein Interesse daran, moderne Ansätze zur Migrationskontrolle zu entwickeln und ihre Rückführungsprozesse zu verbessern. Ein Massnahmenkatalog, der auf innovativen technologischen Lösungen und auf Daten basiert, schafft die Grundlage für eine effizientere Steuerung der Migration und erhöht die Grenzsicherheit, ohne den Handel zu beeinträchtigen. Ein Pilotprojekt in der Schweiz würde es ermöglichen, die Massnahmen unter realen Bedingungen zu testen und weiterzuentwickeln, und dies in einem Land, das konstant zu den innovativsten Ländern der Welt gehört.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass neue Technologien und datengestützte Ansätze Kernelemente einer effektiven und effizienten Migrationskontrolle und -steuerung sein können. In verschiedenen Bereichen kommen diese bereits zur Anwendung: Zur Überwachung der Aussengrenzen des Schengen-Raumes werden Satellitendaten bereits heute genutzt. Im Rahmen des Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR, welches bei Frontex angesiedelt ist, werden auf Grundlage von Daten verschiedener Überwachungsinstrumente (inkl. Satellitenbilder) sowie von Informationen der Schengen-Staaten Lagebilder erstellt, welche eine Einschätzung über die Migrationssituation an den Aussengrenzen und im Grenzvorbereich erlauben. Diese Informationen und Lagebilder stehen auch der Schweiz zur Verfügung und dienen der Erstellung nationaler Analysen und Prognosen. Daneben nutzt die Schweiz weitere Hilfsmittel und Daten, um frühzeitig Lageveränderungen zu entdecken wie zum Beispiel vorab übermittelte Passagierdaten (Advance Passenger Information; API) zu Grenzkontrollzwecken. An der Binnengrenze dagegen sind satellitengestützte Systeme angesichts der Verflechtungen mit Lebensräumen und Verkehrsverbindungen nicht zur Identifizierung und Überwachung von Migrationstrends geeignet. Was den Einsatz künstlicher Intelligenz angeht, prüft der Bundesrat im Einklang mit dem geltenden Recht laufend mögliche Einsatzgebiete. 2. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr lage- und risikobasiert und setzt bereits heute auch auf mobile Kontrollen. Die Einsätze finden gestützt auf die regelmässige Auswertung diverser Informationen sowie Erfahrungswerte statt. 3. Als Grundlage für eine funktionierende Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern hat sich der partnerschaftliche Ansatz bewährt, den die Schweiz seit Jahren verfolgt. Die Schweiz greift dabei auf verschiedene Instrumente zurück, beispielsweise den Migrationsdialog oder die Migrationspartnerschaft. Die Rückübernahme wurde im Rahmen von 67 bilateralen Abkommen formalisiert. Über internationale Organisationen unterstützt die Schweiz regelmässig die Partnerländer bei Projekten in den Bereichen Identifikation und Datenverwaltung. Die Verknüpfung von Migrationspolitik und internationaler Zusammenarbeit (IZA) eröffnet der Schweiz zusätzliche Möglichkeiten bei der Gestaltung der Beziehungen im Migrationsbereich. Bereits heute greift das SEM bei der Nationalitätsfeststellung von ausreisepflichtigen Personen auf digitale Prozesse zurück, soweit ausländische Partnerbehörden über die entsprechende technische Infrastruktur verfügen oder Migrationsabkommen dies vorsehen: Elektronische Dossierübermittlung zur Identifizierung, Benutzung von Videokonferenz-systemen bei Befragungen oder Online-Beantragungen von Reiseersatzpapieren. Die juristischen Grundlagen zur Auswertung von Mobiltelefondaten von Asylsuchenden sind ausgearbeitet. Open Source Intelligence zur Beweisführung einer vermuteten Nationalität findet in Einzelfällen ebenfalls Anwendung. 4. Der Bundesrat unterstützt die Digitalisierungsoffensive der EU, mit der die Grenzverwaltung zunehmend digitalisiert werden soll. Zu diesem Zweck hat die Schweiz die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um sich in den kommenden Jahren etwa an das biometriegestützte Ein- und Ausreisesystem für Drittstaatsangehörige (Entry-Exit-System; EES) und an das Reisegenehmigungssystem für visumbefreite Drittstaatsangehörige (European Travel Information and Authorisation System; ETIAS) der EU anzuschliessen. Auf nationaler Ebene hat sie die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Migrations- und Polizeisystemen zu verbessern. Auch bei der Nutzung von EURODAC, der Datenbank zur Registrierung von Asylsuchenden und Personen mit illegalem Aufenthalt, sowie beim Austausch und der Nutzung von Advanced Passenger Information (API) werden zurzeit Verbesserungen erarbeitet. 5. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der EU laufend, so dass technologische Entwicklungen, die für die effiziente und zielgerichtete Bekämpfung der irregulären Migration vielversprechend sind, zeitnah evaluiert und gegebenenfalls im Rahmen von Pilotversuchen erprobt werden können. Der Bundesrat sieht aktuell keinen zusätzlichen Handlungsbedarf für weitere Pilotprojekte. Aufgrund der bereits umgesetzten, laufenden sowie geplanten Massnahmen zur weiteren Modernisierung und Digitalisierung im Bereich der Migrationssteuerung und -kontrolle ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Anliegen der Motion bereits weitgehend erfüllt ist. Im Hinblick auf den effizienten Einsatz der Ressourcen des Bundes ist es nicht zielführend, einen zusätzlichen Massnahmenkatalog zu erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.