24.4684 · Motion · 2024-12-20
Bundeskanzlei
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Prozess zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung zu stoppen.
Begründung
Das elektronische Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden verfremdet und «entmenschlicht» die direkte Demokratie. Unterschriften sollten besser weiterhin in Handarbeit gesammelt werden. Die direkte Demokratie bedingt, dass man dafür auf die Strasse gehen und mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten muss ‒ ein Kontakt, der direkt bleiben soll und nicht durch technische Prozesse «entmenschlicht» werden darf. Denn das Sammeln von Unterschriften ist ein Akt politischen Engagements und soll es auch bleiben ‒ der erste Akt einer Kampagne, die, falls sie Erfolg hat, in einer Volksabstimmung mündet.
Dies darf nicht vergessen werden, auch wenn sich Massnahmen aufdrängen, um gewissen Missbräuchen vorzubeugen, wie sie bei der Unterschriftensammlung durch kommerzielle Unternehmen festgestellt wurden. Auch ist nicht zu verkennen, dass die elektronische Unterschriftensammlung Risiken birgt: Sie könnte zu einer spektakulären Vervielfachung der Initiativen und Referenden führen (einschliesslich der Gefahr einer Überlastung unserer halbdirekten Demokratie), und sie könnte die Möglichkeiten zur Massenbeeinflussung gefährlich erhöhen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3607 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats «Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» behandelt der Bundesrat unter anderem die staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting. Insgesamt lassen die wissenschaftlichen Befunde darauf schliessen, dass sich die Auswirkungen eines limitierten Einsatzes von E-Collecting auf die direktdemokratische Akteurs- und Themenlandschaft sowie auf die Zahl der lancierten und erfolgreichen Volksbegehren kurz- bis mittelfristig in Grenzen halten könnten. Langfristig sind keine Aussagen möglich. Nur praktische Erfahrungen könnten es erlauben, die staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting zu beurteilen. Der Bericht zeigt nebst dem Modernisierungspotential auch die konzeptionellen, organisatorischen sowie rechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen auf. Insbesondere macht er deutlich, dass die Sicherheit und das Vertrauen der Stimmbevölkerung massgeblich von der organisatorischen und technischen Ausgestaltung von E-Collecting abhängen können. Der Bundesrat spricht sich deshalb für ein schrittweises Vorgehen aus. Konkret hat er die Bundeskanzlei beauftragt, unter Einbezug von Kantonen und Gemeinden, interessierten Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft und Fachkreisen die Grundlagen für beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting auszuarbeiten. Ziel des Bundesrates ist es, die politischen Rechte im digitalen Zeitalter nachhaltig zu gewährleisten. Für die Stimmberechtigten würde E-Collecting bedeuten, dass sie ein Volksbegehren orts- und zeitunabhängig sowie möglichst barrierefrei unterstützen könnten. Die Ermöglichung von Versuchen mit E-Collecting ist nicht als direkte Massnahme im Zusammenhang mit mutmasslichen Fällen von Unregelmässigkeiten bei Unterschriftensammlungen zu verstehen. E-Collecting soll die papierbasierte Unterschriftensammlung ergänzen, nicht ersetzen. Die Versuche sollen gestützt auf eine entsprechende Norm im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) erfolgen. Das Parlament wird also über die Schaffung einer Versuchsnorm für E-Collecting entscheiden und eine entsprechende Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.