24.4691 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Raumplanung nicht nur quantitative Kriterien, sondern auch die Bodenqualität und die Bodenfunktionen berücksichtigen sollte?
Welche raumplanerischen Instrumente sind notwendig um sicherzustellen, dass die Bodenqualität in die Raumplanung und bei der Prävention von Naturgefahren einbezogen wird?
Was tut der Bundesrat, damit die schweizweite Bodenkartierung mit der notwendigen Priorität vorangebracht wird? Wie stellt er die Finanzierung sicher und welche Beteiligung der Kantone ist vorgesehen?
Ist der Bundesrat bereit, zusätzliche Pilotprojekte in diesem Sinne zu unterstützen und zu fördern?
Begründung
Der Boden in der Schweiz steht unter Druck: Jeden Tag 7 Fussballfelder endgültig versiegelt (1/2 m2 pro Sekunde) und verlieren somit den grössten Teil ihrer Funktionen.
Das Leben auf der Erde hängt von gesunden Böden ab. Böden übernehmen Funktionen und erbringen Dienstleistungen, die für Mensch, Wirtschaft und Natur lebenswichtig sind:
- Sie dienen Organismen als Lebensgrundlage und tragen zum Erhalt der Vielfalt von Ökosystemen, Arten und deren genetischer Vielfalt bei.
- Sie regulieren Stoff- und Energiekreisläufe und nehmen Filter-, Puffer- oder Speicherfunktionen wahr.
- Sie produzieren Nahrungs- und Futtermittel sowie Holz und Fasern.
- Sie speichern Rohstoffe wie Wasser und geothermische Energie und schützen uns vor Hochwasser und anderen Naturgefahren.
- Sie dienen als Archiv, weil sie Informationen der Natur- und Kulturgeschichte bewahren.
Um dem Bodenschutz mehr Gewicht zu verleihen, hat der Bundesrat im Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Im Bereich der Raumplanung legt sie die Ziele „Null Nettobodenverbrauch bis 2050“ und die „Berücksichtigung der Bodenfunktionen bei der Planung und Interessenabwägung“ fest. Ausser dem Sachplan Fruchtfolgeflächen stehen aber keine raumplanerischen Instrumente zur Verfügung, um diese Ziele zu erreichen.
Damit die Bodenqualität künftig in der Raumplanung berücksichtigt werden kann, muss diese bekannt sein. In mehreren Regionen wird aktuell der sogenannte Bodenqualitätsindex getestet, etwa in der Region Morgienne (VD) und im Gebiet Chamblioux-Bertigny (FR). Ziel dieser Pionierprojekte ist es, den Index zu nutzen, um die Bodenqualität und -funktionen zu kartieren und den Boden in der Raumplanung zu berücksichtigen.
Stellungnahme des Bundesrates
1.Ja 2. Der Kulturlandschutz und damit der quantitative Bodenschutz sind im Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) geregelt. Um die ausreichende Versorgungsbasis des Landes in schweren Mangellagen zu gewährleisten, sind gemäss Artikel 30 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531)) insbesondere auch genügend Fruchtfolgeflächen zu sichern. Die raumplanerische Interessenabwägung beschränkt sich heute bezüglich der Bodenqualität vor allem auf den Aspekt der Fruchtfolgeflächen. Im Bereich «Biodiversität und natürliche Ressourcen» wird der Bodenqualität indirekt Rechnung getragen, indem auch Schutzinventare und Grundwasserschutzgebiete für eine Beurteilung berücksichtigt werden müssen. Damit auch die übrigen Bodenfunktionen in die Interessenabwägung einfliessen können, müssen die entsprechenden Bodeninformationen vorhanden sein. In Gebieten mit bereits vorhandenen Bodeninformationen sollen die qualitativen Aspekte bei Raumplanungsentscheidungen rasch möglichst berücksichtigt werden. Für den Grossteil der Schweizer Böden bestehen aber noch keine qualitativen Daten. Diese sollen im Rahmen der schweizweiten Bodenkartierung (voraussichtlich 2029-2049) erhoben werden.Die von der Interpellantin in ihrer Begründung erwähnten Projekte zum Bodenqualitätsindex sind wertvoll. Die Erkenntnisse, die aus ihnen gewonnen werden können, sind für die künftige Ausarbeitung allfälliger neuer Instrumente wichtig. Für die Prävention vor Naturgefahren liegen die notwendigen Gefahrenkarten bereits vor. Sie können aber nach Vorliegen detaillierter Bodeninformationen künftig noch präzisiert werden. Die Bemessung von Hochwassern und die Vorhersagen lassen sich so verbessern. 3.Der Bundesrat hat das Konzept Schweizweite Bodenkartierung am 29. März 2023 gutgeheissen und das UVEK (BAFU, ARE) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF (BLW), eine Vernehmlassungsvorlage für die notwendigen Gesetzesrevisionen sowie die Finanzierungsbeschlüsse zu den Gesamtkosten der schweizweiten Bodenkartierung zu erarbeiten. Die Revision des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen ist in Vorbereitung. Die Sicherstellung der Finanzierung bildet ebenfalls Gegenstand der aktuell laufenden Arbeiten. Die fünfjährige Vorbereitungsphase wurde 2024 gestartet. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Kompetenzzentrum Boden wird die Methodik weiterentwickelt und mittels kantonaler Pilotprojekte getestet. In der Hauptprojektphase von 2029 bis 2049 werden sich die Kantone zu 50 % an den Gesamtkosten beteiligen. 4.Mit dem Start der Vorbereitungsphase für die schweizweite Bodenkartierung 2024 konnten die Kantone Pilotprojekte eingeben, die die Weiterentwicklung der Methodik für das Projekt unterstützen. 2024 wurden bereits in 13 Kantonen Pilotprojekte gestartet und weitere sind in Vorbereitung. Dies zeigt die hohe Bereitschaft der Kantone, die schweizweite Bodenkartierung mitzufinanzieren und vorwärtszutreiben. Der Bund versucht trotz aktueller Sparvorgaben weiterhin, Mittel aus der Vorbereitungsphase zur Unterstützung der Pilotprojekte bereitzustellen. Eine Budgetaufstockung ist bundesseitig jedoch aktuell nicht möglich.