24.7096 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Preisreduktion von digitalen Sparbilletten im öV beträgt bis zu 50% des normalen Streckenpreises.
- Ab welcher Verbreitung der Sparbillette ist für den Bundesrat klar, dass diese keine «Sonderabmachungen» nach Art. 15 Abs. 6 PBG mehr sind, oder aber keine angemessenen Erträge mehr nach Art.15 Abs. 2 PBG erzielen?
- Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass alle Reisenden, unabhängig von der Bezahlart, von allen Rabatten und Vergünstigungen gleich profitieren?