24.7673 · Fragestunde. Frage · 2024-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Per Ende des Jahres 2023 verzeichnete die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS1) gesamthaft 11876 Verdachtsmeldungen (56% mehr als 2022). Daraus ergaben sich 866 Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden (30% weniger als 2022).
Aus dem Jahresbericht nicht ersichtlich ist aber:
Wie stellen sich die Rückmeldungen der Bundesanwaltschaft bzw. der kantonalen Staatsanwaltschaften zu den o. g. Vorgängen anteilig nach Urteilen, Strafbefehlen, Beschlüssen, Anklageschriften und Einstellungsverfügungen dar?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 29a des Geldwäschereigesetzes melden die Strafbehörden der MROS sämtliche hängigen Verfahren insbesondere zu Geldwäscherei, kriminellen und terroristischen Organisationen sowie Finanzierung des Terrorismus. Sie stellen der MROS rasch die diesbezüglichen Urteile zu und melden Verfügungen, die sie aufgrund einer Anzeige der Meldestelle erlassen haben (z.B. Nichteintretensverfügungen oder Einstellungsverfügungen). Diese Rückmeldungen sind für den Auftrag der MROS, die Strafverfolgungsbehörden bestmöglich zu unterstützen, entscheidend. Die MROS hat in ihrem Jahresbericht 2023 sowohl die Rückmeldungen der in den Jahren 2020-2023 übermittelten Anzeigen sowie die Aufteilung der kommunizierten Urteile/Strafbefehle aufgeschlüsselt. Im Jahr 2023 hat die MROS insgesamt 866 Meldungen an die Strafverfolgungs-behörden übermittelt. Dazu hat die MROS 116 Rückmeldungen von den Strafverfolgungsbehörden erhalten. Davon sind 16 Strafbefehle; 74 Nichteintretensentscheide / Einstellungen / Sistierungen; 0 Urteile; und 26 Verfügungen für offene / laufende Verfahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Strafverfahren aus dem Jahr 2023 teilweise noch nicht abgeschlossen sind, da sich diese über mehrere Jahre erstrecken können.