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Geänderte Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf. Gewährleistung

25.053 · Geschäft des Bundesrates · 2025-05-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 21. Mai 2025 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

Im Kanton Nidwalden:

  • die Organisation und Verwaltung der Gemeinden;

im Kanton Zug:

  • die Offenlegung der Politikfinanzierung;

im Kanton Solothurn:

  • die Zuständigkeit zur Anstellung der Staatsschreiberin oder des Staatsschreibers und ihrer oder seiner Stellvertretung;

  • die Solothurnische Gebäudeversicherung;

im Kanton Schaffhausen:

  • die Offenlegung der Politikfinanzierung;

im Kanton Genf:

  • das Verbot von Hasssymbolen im öffentlichen Raum.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 15.09.2025

Beschluss gemäss Entwurf

Debatte im Nationalrat, 22.09.2025

Zustimmung