Geänderte Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf. Gewährleistung
25.053 · Geschäft des Bundesrates · 2025-05-21
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 21. Mai 2025 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
Im Kanton Nidwalden:
die Organisation und Verwaltung der Gemeinden;
im Kanton Zug:
die Offenlegung der Politikfinanzierung;
im Kanton Solothurn:
die Zuständigkeit zur Anstellung der Staatsschreiberin oder des Staatsschreibers und ihrer oder seiner Stellvertretung;
die Solothurnische Gebäudeversicherung;
im Kanton Schaffhausen:
die Offenlegung der Politikfinanzierung;
im Kanton Genf:
das Verbot von Hasssymbolen im öffentlichen Raum.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 15.09.2025
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Nationalrat, 22.09.2025
Zustimmung