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25.440 · Parlamentarische Initiative · 2025-05-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 21.10.2025

Einstimmig hat die Kommission einem Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt (25.440). Bei der Sanierung von Standorten, die durch PFAS-Löschschäume verunreinigt sind, wird während einer Übergangsfrist von zwei Jahren die finanzielle Unterstützung aus dem VASA-Altlasten-Fonds auch rückwirkend ermöglicht. Damit profitieren Kantone und Gemeinden, die bereits Massnahmen für die Sanierung ergriffen oder abgeschlossen haben, von Abgeltungen an Ausfallkosten.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der UREK-N.

Wortlaut

Um Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zuzulassen, wird Artikel 65 des Umweltschutzgsetzes (USG) wie folgt geändert:

Art. 65a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. September 2024

Gesuche um Abgeltungen an die Kosten von Massnahmen nach Artikel 32ebis Absätze 3, 4 Buchstabe a, 5, 10, 11 und 12 werden in Abweichung von Artikel 36 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 nach dem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Recht beurteilt, wenn mit den Massnahmen vor Inkrafttreten der Änderung vom 27. September 2024 begonnen wurde oder diese bereits abgeschlossen sind. Sie sind spätestens bis zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung beim Bundesamt einzureichen.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 19.03.2026

Beschluss gemäss Entwurf

Debatte im Ständerat, 03.06.2026

Beschluss gemäss Entwurf

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)

urek.ceate@parl.admin.ch

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)