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25.8196 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Zum institutionellen Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen:
1. Ist es richtig, dass die EU eine Vereinheitlichung der Rechtsordnung anstrebt?
2. Mit wie vielen neuen Rechtsakten der EU pro Jahr, die die Schweiz zu übernehmen hat, rechnet der Bundesrat?
3. Wie viele EuGH-Urteile müsste die Schweiz neu pro Jahr geschätzt berücksichtigen bezüglicher aller Vertragspakete (Stabilisierung und Weiterentwicklung)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz will sektoriell am Binnenmarkt der EU teilnehmen. Damit diese Teilnahme funktioniert, müssen grundsätzlich für alle Teilnehmenden die gleichen Regeln gelten.2. Die Anzahl der übernommenen EU-Rechtsakten ist je nach betroffenem Abkommen unterschiedlich. So wurden bspw. seit dem Inkrafttreten der Bilateralen I am 1. Juni 2002 etwas über 20 EU-Rechtsakte in das FZA übernommen, während es z.B. beim Luftverkehrsabkommen etwas über 440 EU-Rechtsakte waren. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Zahlen für die jeweiligen Abkommen nicht stark verändern werden.3. Der Bundesrat kann dazu keine verlässliche Aussage machen. Das hängt stark davon ab, wie viele Rechtssachen jährlich vor den EuGH gebracht bzw. von diesem erledigt werden.

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