26.1012 · Anfrage · 2026-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2020 hat das Parlament die Motion Noser 19.3633 für eine Ombudsstelle für Kinderrechte überwiesen. Im Dezember 2023 eröffnete der Bundesrat bezugnehmend auf die Mo. 19.3633 die Vernehmlassung über eine Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) sowie zur Stärkung der Kinderrechte. Die Stellungnahmen fielen offenbar sehr ablehnend aus, dabei wurde auch vielfach festgehalten, dass der Bedarf an einer Ombudsstelle nach wie vor gross sei. Die Vernehmlassungsfrist endete im März 2024, ein Ergebnis wurde bis heute nicht vorgestellt. Kinder erhalten auch heute noch oftmals nicht die Hilfe, die sie brauchen.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
Wie weit ist das zuständige Amt mit der Auswertung der Vernehmlassung und wann wird ein Ergebnisbericht vorgelegt?
Wie gedenkt der Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte voranzubringen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht zur Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV, SR 446.11)) am 15. April 2026 zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Motion 19.3633 Noser entschieden. Aufgrund der mehrheitlich kritischen Stellungnahmen zur Vernehmlassungsvorlage KJFV hatte das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nochmals vertiefte Abklärungen zur Umsetzung der Motion getroffen. Es zeigte sich, dass eine vollständige Umsetzung der Motion mit der Schaffung einer nationalen Ombudsstelle mit weitgehenden Rechten auch in Bereichen, die nicht unter das Bundesrecht fallen, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Aufgrund der bundesrechtlichen Kompetenzen und der finanziellen Lage des Bundes hat der Bundesrat entschieden, die Motion gemäss der Vernehmlassungsvorlage umzusetzen. Dabei wird der Fokus auf die Vernetzung, die Behördenberatung und die Wissensgenerierung gelegt. Die Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte sollen einer geeigneten Institution übertragen werden. Dazu braucht es eine Anpassung der KJFV, welche bis Ende 2026 vorgelegt werden soll.