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Was weiss der Bundesrat über die gesundheitlichen Risiken von Pyrethroiden und was tut er?

26.3052 · Interpellation · 2026-03-04

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Pyrethroide in Pestiziden schädigen nicht nur die Umwelt (siehe meine Ip. 25.3878), sie stellen auch ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Laut Pflanzenschutzmittelverzeichnis können sie in der Anwendung bei längerer oder wiederholter Exposition Organe schädigen. Als AnwenderInnen sind LandwirtInnen besonders gefährdet. Aber auch KonsumentInnen kommen mit den Stoffen in Kontakt – zum Beispiel über Rückstände auf Obst, Früchte und Gemüse. Nach einer gezielten Überprüfung wurden im vergangenen Frühling die Anwendungsbestimmungen und die erlaubten Rückstandsmengen auf Lebensmitteln für das Pyrethroid Lambda-Cyhalothrin verschärft, um die Risiken für Betroffene zu reduzieren.

Pyrethroide gelten als endokrine Disruptoren, sie können das hormonelle Gleichgewicht des Körpers stören und so zu diversen Krankheiten führen. Eine Kohortenstudie von 2019 hatte einen Zusammenhang zwischen Abbauprodukten von Pyrethroiden im Körper und einem erhöhten Risiko für tödliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen festgestellt. Anfang Jahr berichtete «Der Bund», es gebe zunehmend überzeugende Hinweise, dass Pyrethroide zu einer Zunahme von ADHS in der Bevölkerung führen könnten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was weiss der Bundesrat über solche zunehmenden wissenschaftlichen Hinweise? Was weiss er insbesondere über die Situation in der Schweiz, wo die Diagnose ADHS zunimmt?

2. Welche Rolle kann ein flächendeckendes Human-Biomonitoring bei der Untersuchung solcher Zusammenhänge spielen, mit Blick auf seine Langfristigkeit (Überprüfen von chronischen Belastungen) und auf die Prävention?

3. Warum wurde Lamda-Cyhalothrin einer Überprüfung unterzogen? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse waren dafür der Auslöser und was sind die Ergebnisse?

4. Wurden auch andere Pyrethroide auf Risiken für KonsumentInnen überprüft? Wenn ja, was kam dabei heraus? Wenn nein, was muss geschehen, damit eine solche Überprüfung stattfindet?

5. Inzwischen hat das Bundesgericht die Zulassung des Pyrethroids Tefluthrin gestoppt, weil bei seiner Zulassung gewisse unerwünschte Effekte auf Nicht-Ziel-Organismen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Kann der Bundesrat unerwünschte humantoxikologische Effekte von Pyrethroiden ausschliessen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum werden diese Stoffe zugelassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Pyrethroide bewirken eine Störung der elektrischen Signalübertragung im Nervensystem von Insekten, was zu deren Tod führt. Es ist daher angezeigt, in Genehmigungs- und Genehmigungserneuerungsverfahren von diesen Wirkstoffen Effekte auf die Entwicklung des Nervensystems abzuklären. In den EU-Verfahren, deren Ergebnisse die Schweiz übernimmt, werden alle relevanten Daten (bspw. epidemiologische Untersuchungen) aus der einem Peer-Review unterzogenen, frei zugänglichen wissenschaftlichen Literatur berücksichtigt. Verschiedene Arbeiten, die den Zusammenhang zwischen Pyrethroidexposition und ADHS untersuchen, sind publiziert, epidemiologische Untersuchungen aus der Schweiz zu diesem Thema sind dem Bundesrat keine bekannt. 2. Beim Human-Biomonitoring wird gemessen, wie stark der menschliche Körper mit Pyrethroiden belastet ist. Werden diese Daten mit individuellen Gesundheitsdaten der untersuchten Personen statistisch korreliert, so lassen sich daraus Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen einer Belastung und dem Auftreten bestimmter Erkrankungen (z.B. ADHS) gewinnen. Je grösser die untersuchte Bevölkerungsgruppe ist, und je häufiger Belastung und Krankheit auftreten, desto zuverlässiger sind die Ergebnisse. Werden die Teilnehmenden über längere Zeit mehrmals untersucht, lassen sich Zusammenhänge besser erkennen. Auf der Grundlage solcher fundierten Erkenntnisse können die erforderlichen regulatorischen Massnahmen abgeleitet werden. 3. Die Lambda-Cyhalothrin-haltigen Produkte wurden einer Überprüfung unterzogen, da die schweizerischen Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Ernteerzeugnisse in Anlehnung an diejenigen in der EU im Januar 2019 herabgesetzt wurden. Im Ergebnis wurden bei einzelnen Gemüsebau-Anwendungen die Anwendungsbestimmungen angepasst (u.a. Erhöhung der Wartefrist, Beschränkung auf Freilandanwendung, Reduktion der Aufwandmenge). Die bereits bestehenden Gefahrenkennzeichnungen sind davon nicht betroffen. 4. und 5. Pflanzenschutzmittel und die darin verwendeten Wirkstoffe werden befristet zugelassen bzw. genehmigt. Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben. Werden Erneuerungsgesuche gestellt, so werden die Wirkstoffe und die Pflanzenschutzmittel, welche die Wirkstoffe enthalten, hinsichtlich der zum Überprüfungszeitpunkt geltenden Genehmigungs- und Zulassungskriterien neu beurteilt. Die Bewertung des Konsumentenrisikos ist Teil dieses Verfahrens.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln können zudem jederzeit überprüft werden, wenn neue stichhaltige wissenschaftliche Erkenntnisse dafür vorliegen, dass nicht mehr alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Schweiz übernimmt die EU-Entscheide zu Genehmigungen von Wirkstoffen oder deren Widerrufe direkt. Auch bei der Höchstwertfestlegung für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln orientiert sich die Schweiz am EU‑Recht und passt regelmässig ihre Werte dementsprechend an. Aktuell werden die Höchstwerte für Cypermethrin und Alpha-Cypermethrin, beide zur Gruppe der Pyrethroide gehörig, in der EU angepasst. Die endgültigen Entscheide liegen noch nicht vor. Die Schweiz wird die Übernahme allfälliger Anpassungen prüfen.