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Wie steht es um den haushälterischen Umgang mit Steuermitteln am Bundesverwaltungsgericht?

26.3276 · Interpellation · 2026-03-19

Bundesgericht

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Frage zu beantworten:

1. Warum verbreitet das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Richtigstellungen eines Medienberichts, obwohl dieser der Wahrheit entspricht ?

2. Wie erklärt sich das BVGer, dass seine Effizienz seit seinem Bestehen kontinuierlich abnimmt ?

3. Was tut das BVGer, um die Effizienz wieder zu steigern und Steuermittel sorgsam einzusetzen ?

Begründung

Das BVGer hat am 4. März 2026 eine Stellungnahme zu einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 24. Februar 2026 publiziert. Die Stellungnahme zielt darauf ab, den im NZZ-Artikel – unter Hinweis auf die parlamentarische Budgetdebatte – beschriebenen Vorwurf der Ineffizienz zu entkräften. Dafür werden Zahlen aus den Jahren 2016 bis 2025 publiziert. Diese Zahlen sollen nach Auffassung des BVGer belegen, dass die "Behauptung einer sukzessiv sinkenden Erledigungsquote nicht zu[trifft]".

Ein Blick auf die Geschäftsberichte (GB) des BVGer (verfügbar für die Jahre 2007 bis 2024) widerlegt die Behauptungen des BVGer klar. Die dort enthaltenen Erledigungszahlen ergeben – ins Verhältnis gesetzt zu den in den GB ebenfalls bekanntgegebenen Vollzeitäquivalenten an Richter- und Gerichtsschreiberstellen – folgendes Bild:

JahrErledigte Fälle pro 100 % RichterstelleErledigte Fälle pro 100 % Gerichtsschreiberstelle2024108.433.72023101.433.3202299.034.0202192.730.9202099.834.12019103.836.62018111.237.72017107.037.22016115.840.72015121.344.02014117.342.02013115.942.52012121.642.82011132.447.62010141.455.32009142.451.82008137.554.12007121.653.4

Will man aufgrund dieser Zahlen gewisse Entwicklungstendenzen aggregieren, so ergibt sich insgesamt eindeutig das Bild einer kontinuierlich abnehmenden Effizienz: Während das BVGer in den ersten fünf Jahren seines Bestehens immerhin 135 Fälle pro 100 %-Richter erledigte (bei 52.5 Fällen pro 100 %-Gerichtsschreiber), lag der Erledigungsquotient in den letzten fünf Jahren nur bei 100 Fällen pro 100 % Richter bzw. bei 33.2 Fällen pro 100 %-Gerichtsschreiber.

Somit hat sich nicht nur die Erwartung zerschlagen, dass die modernen IT-Mittel ein effizienteres Arbeiten ermöglichen – vielmehr ist das Gegenteil eingetreten und sind sowohl Richter wie auch Gerichtsschreiber heute rund ein Drittel weniger effizient als vor 20 Jahren. Dazu kommt eine stetig wachsende Gerichtsverwaltung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Richtigstellungen nur dann, wenn wesentliche Punkte seiner Tätigkeit unzutreffend oder unvollständig dargestellt sind. Das Ziel besteht darin, die tatsächlichen Entwicklungen – insbesondere bei Richterstellen, Erledigungszahlen und Erfolgsquoten – korrekt wiederzugeben und somit eine sachliche Grundlage für die öffentliche Diskussion zu schaffen.

2. Im Jahr 2025 erledigte das Bundesverwaltungsgericht insgesamt 8’242 Fälle und damit rund 1’100 mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 5’911 Fälle auf den Asylbereich, was etwa 70 % aller Erledigungen entspricht. In der Folge stieg auch die Effizienzkennzahl des gesamten Gerichts «Erledigungen pro Gerichtsschreiber/in» von 36 auf 40 Fälle.

Diese Entwicklung ist wesentlich durch die Asylverfahren geprägt: Gehen viele Beschwerden ein, werden zahlreiche Verfahren mit kurzen Behandlungsfristen abgeschlossen, beispielsweise Nichteintretensentscheide oder beschleunigte Verfahren. Bei einem geringeren Eingang, wie er beispielsweise während der Corona-Pandemie zu verzeichnen war, verschiebt sich der Fallmix hingegen hin zu komplexeren Verfahren, was die Kennzahl senkt. Aus diesem Umstand kann jedoch kein objektiver Rückschluss auf die Effizienz gezogen werden. Entsprechend lag die Kennzahl im Jahr 2025 in den Asylabteilungen und der Abteilung VI, welche sämtliche Beschwerden in Bezug auf Dublin-Verfahren übernommen hat, bei rund 59 Fällen pro Gerichtsschreiber/in. In den Abteilungen I bis III (betreffend deren Zuständigkeit siehe Anhang zum Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR) ; RS 173.320.1) betrug sie dagegen – je nach Rechtsgebiet – zwischen 13 und 20 Fälle pro Gerichtsschreiber/in.

Die Entwicklung der Erledigungszahlen ist auch im Kontext der sich stetig verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Die Rechtsgrundlagen, die das Bundesverwaltungsgericht anzuwenden hat, und aus denen sich seine Zuständigkeit und Kompetenzen ergeben, sind in den letzten Jahren deutlich umfangreicher und komplexer geworden. So hatte beispielsweise die am 1. März 2019 in Kraft getretene Restrukturierung des Asylverfahrens starke Auswirkungen auf das Gericht, vor allem, was die Priorisierung der Verfahren betrifft. Zudem wurden die Eingaben der Rechtsuchenden im Laufe der Jahre umfangreicher und teilweise professioneller. Laienbeschwerden sind dagegen fast gänzlich verschwunden.

Diese Entwicklungen führen dazu, dass die einzelnen Verfahren heute im Durchschnitt anspruchsvoller und aufwendiger sind als noch vor einigen Jahren. Vor diesem Hintergrund darf die Leistungsfähigkeit des Gerichts nicht allein anhand der reinen Anzahl erledigter Fälle gemessen werden.

Trotz der gestiegenen Komplexität gelingt es dem Bundesverwaltungsgericht, eine hohe Zahl von Verfahren innert angemessener Frist zu erledigen. Diese Entwicklung ist daher nicht Ausdruck einer abnehmenden Effizienz, sondern zeigt vielmehr, dass das Gericht seine Arbeitsweise laufend an anspruchsvollere gesetzliche Vorgaben oder umfangreichere Beschwerden angepasst hat und seine Effizienz unter veränderten Bedingungen aufrechterhalten bzw. gesteigert hat.

Auch der Ausbau in der Gerichtsverwaltung ist nicht Ausdruck sinkender Effizienz, sondern die Folge veränderter gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. In den letzten Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernommen, die ihm durch den Gesetzgeber übertragen wurden.

Beispiele hierfür sind:

  • die Bereitstellung von Infrastruktur und administrativer Unterstützung für das Bundespatentgericht seit 2012,

  • die Übernahme neuer Aufgaben im Bereich Rechnungsführung und Aufsicht, etwa für die eidgenössischen Schätzungskommissionen seit 2021 (Bundesgesetz über die Enteignung ; RS 711),

  • zusätzliche Anforderungen durch das öffentliche Beschaffungsrecht, dem das Gericht seit 2021 unterstellt ist, sowie

  • der Aufbau von Kapazitäten im Bereich Digitalisierung (z. B. elektronische Geschäftsverwaltung), Informationssicherheit und Datenschutz.

Diese Entwicklungen führen zu zusätzlichem administrativem Aufwand, der unabhängig von der eigentlichen Rechtsprechung anfällt und weitgehend ausserhalb des Einflussbereichs des Gerichts liegt. Der personelle Ausbau der Verwaltung ist somit eine Reaktion auf die erweiterten gesetzlichen Pflichten, die mit komplexeren Betriebsanforderungen verbunden sind. Dies bedeutet nicht eine abnehmende Arbeitsleistung, im Gegenteil.

3. Wie oben bereits aufgezeigt, hat die Effizienz des Gerichts in den letzten Jahren nicht nachgelassen. Ein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln war und ist für das Bundesverwaltungsgericht selbstverständlich. Die bewilligten Kredite werden regelmässig nicht vollständig ausgeschöpft. Entsprechende Kreditreste werden im Rahmen der Staatsrechnung transparent ausgewiesen und begründet. Zudem beteiligt sich das Gericht konsequent an den Sparbemühungen des Bundes.

Die Effizienz des Gerichts ist dabei stets im Kontext der tatsächlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Die Kennzahl «Erledigungen pro Gerichtsschreiber» (NFB-Wert) hängt stark vom Geschäftseingang und vom Fallmix ab. Nach dem pandemiebedingten Rückgang in den Jahren 2020/2021 ist diese Kennzahl zuletzt wieder stark angestiegen. In den letzten drei Jahren haben sich die Eingänge beim Gericht verdoppelt, was für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung darstellte. Von einer kontinuierlich sinkenden Effizienz kann daher keine Rede sein.

An dieser Stelle möchten wir die Erledigungen pro Gerichtsschreiber/in gemäss NFB* darstellen:

20212022202320242025Erledigungen pro Vollzeitstelle Gerichtsschreiber/in3235363640

Das Bundesverwaltungsgericht leistet den grössten Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts, indem es Verfahren innert angemessener Frist erledigt. Dafür sind gut ausgebildete, spezialisierte Juristinnen und Juristen notwendig, die nicht beliebig unter den Rechtsgebieten austauschbar sind. Eine ausreichende personelle Ausstattung trägt somit direkt zur Kosteneffizienz bei.

Um die Effizienz weiter zu steigern, hat das Bundesverwaltungsgericht verschiedene Massnahmen ergriffen. Dazu gehören insbesondere die gezielte personelle Verstärkung der Asylabteilungen, die interne Umverteilung von Geschäften – namentlich an die Abteilung VI – sowie organisatorische Anpassungen zur Bewältigung der stark gestiegenen Geschäftslast. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit dem erheblichen Personalaufbau beim Staatssekretariat für Migration als Vorinstanz, der zu entsprechend höheren Eingängen beim Gericht führt.

Eine weitere Verschiebung von Ressourcen zwischen den Abteilungen ist nur begrenzt möglich. Hervorzuheben ist insbesondere, dass alle Abteilungen des Gerichts im letzten Jahr eine Zunahme der Eingänge verbucht haben. Die am Gericht behandelten Rechtsgebiete erfordern zudem hochspezialisierte Fachkenntnisse. Ein Abzug von Personal in anderen Abteilungen würde dort zu längeren Verfahrensdauern und zusätzlichen signifikanten Kostenfolgen führen, beispielsweise bei Infrastrukturprojekten (Schienenverkehr, Nationalstrassen, Flughafen, Energie, etc.), im Zollwesen, im Wettbewerbsrecht oder im Sozialversicherungsbereich (AHV/IV, Krankenversicherung, Unfallversicherung, etc.).

Um die gestiegene Geschäftslast bewältigen und Pendenzen mittelfristig abbauen zu können, hat das Bundesverwaltungsgericht daher beim Parlament eine massvolle Aufstockung der personellen Ressourcen beantragt. Diese Anträge erfolgen zurückhaltend und unter Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Finanzlage.

* Im Unterschied zur in der Begründung dieser Interpellation dargestellten Berechnungsmethode verwendet die Kennzahlenerhebung nach dem offiziellen NFB-Modell der Bundesverwaltung durchschnittliche Personalbestände statt der Stichtagswerte per 31. Dezember. Zudem werden Stellen, die im Rahmen des Digitalisierungsprogramms eTAF sowie in Verfahren zum Nachrichtendienstgesetz eingesetzt sind, herausgerechnet.