Wann verbietet der Bundesrat den Import von Lebensmitteln, die Rückstände von in der Schweiz verbotenen Pestiziden aufweisen?
26.3455 · Interpellation · 2026-03-20
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Eine kürzlich vom Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) durchgeführte Recherche ruft in Erinnerung, dass 2021 35 Prozent der Lebensmittel, die von ausserhalb der EU kommen, Rückstände von Pestiziden aufwiesen, die in der Schweiz verboten sind. Das Parlament hatte bereits vor mehreren Jahren auf diese Situation reagiert und die Motion Badertscher 20.3835 angenommen.
Noch immer besteht dringender Handlungsbedarf, wie verschiedene aktuelle Entwicklungen deutlich machen: einerseits die Debatten rund um das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und andererseits die Tatsache, dass Frankreich am 7. Januar 2026 den Import von Agrarerzeugnissen, die Rückstände verbotener Pestizide aufweisen, stoppte. Das betrifft namentlich das Herbizid Glufosinat. In der Schweiz gilt für dieses bei 17 importierten Obstsorten ein Toleranzwert
Diese Rückstände von in der Schweiz verbotenen Pestiziden gefährden unsere Gesundheit, insbesondere wegen des sogentannten Cocktail-Effekts, d.h. der kumulierten Wirkung von Rückständen mehrerer Pestizide. Die Toleranzwerte sind ungerecht für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern, die sich einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sehen. Und sie sind gefährlich für die Landwirtinnen und Landwirte, die in den Herkunftsländern mit diesen Pestiziden arbeiten.
Wir stellen dem Bundesrat die folgenden Fragen:
Was ist der Stand der Umsetzung der Motion Badertscher? Welches Datum kann der Bundesrat zusichern, bis zu dem der Entscheid des Parlaments vollständig umgesetzt wird?
Wieso lässt die Schweiz den Import von Früchten, die Rückstände von Pestiziden wie Glufosinat aufweisen, nach wie vor zu, während Frankreich beschlossen hat, den Import solcher Produkte zu stoppen?
Es ist erwiesen, dass bei einer Akkumulation von Rückständen mehrerer Pestizide die Risiken zunehmen. Trotzdem legt die Schweiz die Grenzwerte pro Pestizid fest. Wie bewertet der Bundesrat die mit dem Cocktail-Effekt verbundenen Risiken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Rückstandshöchstgehalte für importierte Lebensmittel werden regelmässig an den neusten Wissensstand angepasst und müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Bei jeder Revision der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH; SR 817.021.23) werden die Anforderungen der Motion Badertscher 20.3835 «Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln» berücksichtigt.
Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt in einem fortlaufenden Prozess und ist nicht mit einer einmaligen Regulierung abgeschlossen. Seit der Überweisung der Motion Badertscher wurde die VPRH daher mehrfach angepasst. In diesem Prozess wurden hunderte Einfuhrtoleranzen von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln deutlich strenger festgelegt. Bei der Umsetzung der Motion müssen internationale Verpflichtungen berücksichtigt werden, um den Lebensmittelhandel mit dem Ausland nicht unnötig zu beeinträchtigen. 2. In der aktuellen Revision der VPRH ist geplant, strengere Rückstandshöchstgehalte von Glufosinat in importierten Lebensmitteln festzulegen, soweit dies aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angezeigt ist. Die revidierte Verordnung soll in diesem Jahr in Kraft treten, und diese Rückstande sollten ab dem ersten Quartal 2027 begrenzt werden. Dies entspricht einem ähnlich strengen Ansatz bei der Einfuhrbeschränkung von Lebensmitteln wie in Frankreich. 3. Die Schweiz orientiert sich bei den Beurteilungsmethoden zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten an der EU und verfolgt die internationale Entwicklung zur Bewertung von «Cocktail-Effekten» sehr genau. Gemäss ersten Erkenntnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellt die kombinierte Exposition gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen kein gesundheitlich relevantes Risiko dar. Sobald die Beurteilungsmethodik von «Cocktail- Effekten» in der EU veröffentlicht ist, wird die Schweiz die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen prüfen und allenfalls entsprechend anpassen.