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26.3461 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Online-Kommunikations- und Gameplattformen spielen im Alltag von Kindern und Jugendlichen eine sehr wichtige Rolle.
Gleichzeitig sind sie Orte, an denen Minderjährige zunehmend Risiken wie Grooming, sexuelle Belästigung, Cybermobbing oder die Verbreitung sexualisierter Inhalte ausgesetzt sind.
Zahlreiche Staaten zum Beispiel Australien, UK und die EU haben regulatorische Instrumente entwickelt und eingesetzt, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen.
Für die Schweiz stellt sich die Frage, welche dieser Ansätze rasch übernommen oder adaptiert werden können, um den Schutz von Minderjährigen auch hier schnell und wirksam zu stärken.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz rasch den digitalen Raum für Minderjährige sicherer gestaltet?

  • Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, die Arbeiten zur Plattformregulierung zu priorisieren und zu beschleunigen?

  • Wie berücksichtigt der Bundesrat dabei die vielfältigen Erfahrungen, welche andere Länder bei der Regulierung von Kommunikationsplattformen und anderen digitalen Diensten zum Schutz der Minderjährigen gemacht haben?

Begründung

Ein Blick ins Ausland zeigt: Andere Länder handeln bereits.
Grossbritannien, die EU oder Australien haben klare Regeln geschaffen, um Kinder im digitalen Raum besser zu schützen – mit verbindlichen Vorgaben für Plattformen und wirksamer Durchsetzung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist auf verschiedenen Ebenen aktiv, um den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum zu verbessern:
Im Bereich der Bekämpfung der Cyberpädokriminalität hat sich der Bundesrat im Rahmen der zur Annahme empfohlenen Motion 25.4623 Buillard-Marbach bereit erklärt, eine strategische Übersicht über die bereits laufenden oder anstehenden Arbeiten in diesem Bereich zu schaffen (vgl. etwa die überwiesenen Motionen 24.4464 Regazzi «Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder», 24.4020 Bulliard «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» und die zur Annahme empfohlene Motion 25.4306 Tschopp «Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet»). Diese Übersicht soll unter Einbezug der wichtigsten Partner wie Kantone und Fachorganisationen und unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten erarbeitet werden und in den Bereichen der Prävention, Früherkennung, Strafverfolgung und Gesetzgebung allfällige Lücken identifizieren und konkrete Massnahmen umfassen. Das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) enthält Pflichten für Plattformdienste, die Minderjährigen Videos oder Videospiele zugänglich machen. Diese müssen geeignete Massnahmen treffen, damit Minderjährige vor für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden (Alterskontrollen und Meldeverfahren). Als für Minderjährige ungeeignet gelten insbesondere Inhalte, die übermässige Gewalt oder explizite sexuelle Handlungen darstellen. Das JSFVG tritt aufgrund der vorgesehenen Koregulierung gestaffelt in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2027 die Regeln der Branchen verbindlich erklären und über das vollständige Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung entscheiden. Für die Aufsicht über diese Regelungen wird das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig sein. 2. Im Rahmen der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurde die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch im Gang. Der Bundesrat möchte dieser Auswertung grundsätzlich nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Jugendschutz wird aber Teil der Vorlage sein. 3. Im Bericht in Erfüllung der Postulate 24.4480 Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und 24.4592 Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Als Grundlage dafür werden auch die Regulierungsansätze in anderen Ländern erläutert.