26.3469 · Interpellation · 2026-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Im vergangenen November hat die Staatsanwaltschaft Mailand auf der Grundlage eines Berichts des Schriftstellers Ezio Gavazzeni offiziell Ermittlungen aufgenommen. Gavazzeni hat Zeugenaussagen gesammelt, wonach es in den Jahren zwischen 1992 und 1995 während der Belagerung von Sarajevo ein organisiertes System gegeben haben soll, durch das ausländische Staatsangehörige nach Zahlung erklecklicher Summen auf die von serbisch-bosnischen Kräften kontrollierten Hügel begleitet wurden, um dort im Rahmen regelrechter „Menschenjagden“ gezielt auf wehrlose Zivilpersonen zu schiessen. Es soll gar eine Tarifordnung gegeben haben, die je nach Ziel unterschiedliche Preise vorsah, Kinder eingeschlossen. Unter diesen „Wochenend-Scharfschützen“ – oder „Kriegstouristen“, wie sie inzwischen von den italienischen Medien bezeichnet werden – sollen sich auch Schweizer Staatsangehörige befunden haben.
Sollte dies zutreffen, so ist es wichtig, die Personen, die an solchem Grauen beteiligt waren, auch in unserem Land stärker in den Fokus zu rücken. Heute dürften diese Personen zwischen 60 und 80 Jahre alt sein. Ihre Straftaten dürften zudem nicht verjährt sein (Art. 101 Abs. 1 Bst. b und c des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB), da es sich um Kriegsverbrechen (Art. 264b ff., insbesondere 264c Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 StGB) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 Bst. a StGB) handelt.
Darum frage ich den Bundesrat:
Kann er bestätigen, dass nach der Einleitung der Ermittlungen durch die Mailänder Staatsanwaltschaft auch ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet wurde? (In den internationalen Medien wird über die Eröffnung von «investigativen Kanälen auch in Frankreich, der Schweiz und Belgien berichtet».)
Haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden (auf Bundes- oder Kantonsebene) auf ein solches internationales Rechtshilfeersuchen reagiert? Und sind sie auch aufgrund der in den letzten Monaten aufgetauchten Tatverdachtsmomente selbst tätig geworden?
Laut einer Aussage der Person, die in Italien Anzeige erstattet hat, wussten offenbar die italienischen Militärgeheimdienste, dass sich während des Bosnienkrieges möglicherweise italienische Staatsangehörige auf den Hügeln von Sarajevo aufhielten. Wusste das der schweizerische Nachrichtendienst in Bezug auf schweizerische Staatsangehörige ebenfalls? Wenn ja, was wurde unternommen, um eine solch abscheuliche und unmenschliche Praxis zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das zuständige Bundesamt für Justiz hat in dieser Sache kein Rechtshilfeersuchen von Italien erhalten.
Es sind derzeit keine Verfahren oder Bezüge zu Schweizer Tätern bekannt. Die Bundesanwaltschaft steht mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden in Kontakt. Sollten die italienischen Behörden die Schweiz um Unterstützung ersuchen, würden die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden diese Anfragen prüfen und entsprechende Ermittlungen aufnehmen, bzw. die italienischen Behörden im Rahmen der Rechtshilfe unterstützen.
Die damalige Bundespolizei (Bupo) hatte Kenntnis von entsprechenden Vermutungen. Zusammen mit den Kantonspolizeien und der Grenzwache wurden diese entsprechend abgeklärt. Es konnten aber keine konkreten Fälle identifiziert und insbesondere keine Hinweise auf ein «organisiertes Söldnertum» festgestellt werden.