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26.414 · Parlamentarische Initiative · 2026-03-20

Parlament

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:

  1. sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;

  2. die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.

Begründung

Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.

Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.

Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen.

Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.

Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.